545
Conrad Felixmüller
Bildnis Anna (Anny) Feldmann, 1927.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Bildnis Anna (Anny) Feldmann. 1927.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert, datiert und bezeichnet. 91 x 70,5 cm (35,8 x 27,7 in).
[SM].
• Jahrzehnte im Besitz der Familie Feldmann – erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
• Rudolf Feldmann ist Silber- und Goldschmied in Bielefeld, enge Freundschaften verbinden ihn und seine Familie mit Böckstiegel und Felixmüller.
• Zu der in einer langen Tradition stehenden Porträtmalerei fühlt sich Felixmüller berufen und findet hier in seinem sachlich-realistischen Malstil mit expressionistischem Farbklang seinen ganz eigenen Ausdruck.
PROVENIENZ: Sammlung Rudolf Feldmann (direkt vom Künstler).
Seither in Familienbesitz.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.
AUSSTELLUNG: Familienbande. Conrad Felixmüller – in Arrode, Museum Peter August Böckstiegel, Werther, 9.4.-27.6.2021, S. 29.
Peter August Böckstiegel und Conrad Felixmüller. Eine Künstlerfreundschaft, Galerie Ostendorff, Münster, 28.3.-22.4.2014, S. 64.
Conrad Felixmüller. Kunst ist eine historische Angelegenheit, Museum Haus Opherdicke, Kreis Unna, 25.9.2016-26.2.2017, S. 24, Abb. S. 25, S. 153.
Hermann Stenner und seine Zeit, Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 56.
LITERATUR: Heinz Spielmann, Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, Kat.-Nr. 386.
"Ich freue mich wie sicher FM Ihre schöne, zarte Frau auf die Leinwand gekriegt hat, wie eine Blume unter bewegten Pflanzen – und die Hände sind eine lebende Sache!"
Londa Felixmüller in einem Brief an Familie Feldmann am 25. März 1927, zit. nach: David Riedel (Hrsg.), Conrad Felixmüller an Rudolf Feldmann: Briefe an einen Kunstfreund (1924–1958), Peter August Böckstiegel Stiftung, Werther 2021, S. 185.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.18 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten signiert, datiert und bezeichnet. 91 x 70,5 cm (35,8 x 27,7 in).
[SM].
• Jahrzehnte im Besitz der Familie Feldmann – erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
• Rudolf Feldmann ist Silber- und Goldschmied in Bielefeld, enge Freundschaften verbinden ihn und seine Familie mit Böckstiegel und Felixmüller.
• Zu der in einer langen Tradition stehenden Porträtmalerei fühlt sich Felixmüller berufen und findet hier in seinem sachlich-realistischen Malstil mit expressionistischem Farbklang seinen ganz eigenen Ausdruck.
PROVENIENZ: Sammlung Rudolf Feldmann (direkt vom Künstler).
Seither in Familienbesitz.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld.
AUSSTELLUNG: Familienbande. Conrad Felixmüller – in Arrode, Museum Peter August Böckstiegel, Werther, 9.4.-27.6.2021, S. 29.
Peter August Böckstiegel und Conrad Felixmüller. Eine Künstlerfreundschaft, Galerie Ostendorff, Münster, 28.3.-22.4.2014, S. 64.
Conrad Felixmüller. Kunst ist eine historische Angelegenheit, Museum Haus Opherdicke, Kreis Unna, 25.9.2016-26.2.2017, S. 24, Abb. S. 25, S. 153.
Hermann Stenner und seine Zeit, Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 56.
LITERATUR: Heinz Spielmann, Conrad Felixmüller. Monographie und Werkverzeichnis der Gemälde, Köln 1996, Kat.-Nr. 386.
"Ich freue mich wie sicher FM Ihre schöne, zarte Frau auf die Leinwand gekriegt hat, wie eine Blume unter bewegten Pflanzen – und die Hände sind eine lebende Sache!"
Londa Felixmüller in einem Brief an Familie Feldmann am 25. März 1927, zit. nach: David Riedel (Hrsg.), Conrad Felixmüller an Rudolf Feldmann: Briefe an einen Kunstfreund (1924–1958), Peter August Böckstiegel Stiftung, Werther 2021, S. 185.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.18 h +/- 20 Min.
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Conrad Felixmüller
Bildnis Anna (Anny) Feldmann, 1927.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Conrad Felixmüller "Bildnis Anna (Anny) Feldmann"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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