196
Donald Judd
Untitled, 1961-1963.
Holzschnitt in Cerulan Blau
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Untitled. 1961-1963/1969.
Holzschnitt in Cerulan Blau.
Jitta/Schellmann 73. Signiert sowie handschriftlich datiert "4/6/69" nummeriert "# 2/2" und bezeichnet u.a. "13-R". Verso nochmals handschriftlich mit der Motivnummer "13-R" bezeichnet. Eines von 2 Exemplaren außerhalb der Auflage von 12. Auf festem Papier. 64 x 40,5 cm (25,1 x 15,9 in). Papier: 77,5 x 55,9 cm (30,5 x 22 in).
Aus einer Folge von 12 Holzschnitten.
Gedruckt von Roy C. Judd und vom Künstler herausgegeben. [JS].
• Besonders schönes Zeugnis der amerikanischen Minimal Art, zu deren Hauptvertretern Judd seit den 1960er Jahren zählt.
• Vom Künstler herausgegebenes, sattes Vorzugsexemplar außerhalb der von der Galerie Heiner Friedrich, München, herausgegebenen Edition von 12 Exemplaren.
• Sehr selten. Bisher wurden erst zwei weitere Abzüge dieses Motivs in Blau auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Die 13 zwischen 1961 und 1963 von Judd entwickelten Parallelogramm-Bilder, die er auch spiegelbildlich in insgesamt 26 Holzschnitten umsetzt, sind entscheidende Schlüsselwerke in Judds Minimal Art.
PROVENIENZ: Brooke Alexander, Inc., New York.
Privatsammung Norddeutschland (2005 vom Vorgenannten erworben).
"In den Jahren 1961–1963 entsteht eine beeindruckende Reihe von 26 Holzschnitten. Sie besteht aus 13 Bildern und deren jeweiligen Spiegelbildern. Alle sind in Kadmiumrot gedruckt. Zwölf Stöcke sind dann noch einmal in Cerulan Blau gedruckt (Kat.-Nr. 37-74). Das Bild ist hier nicht mehr ein Rechteck, in das sich Horizontale und Vertikale fügen. Es ist ein Parallelogramm – die allgemeine Formenklasse, in der das Rechteck eine spezifische Formenvariante ist. In jedem Druck hat das Parallelogramm das gleiche Maß, ist auf die Mitte der Bildfläche gesetzt und ist gegliedert durch vertikale Linien, die abgegrenzt werden durch eine Linie, die parallel ist mit der Unterkante des Parallelogramms. Manchmal ist die Linie unterbrochen, manchmal durchgezogen. Das Parallelogramm ist eng verbunden mit Judds Objektuntersuchungen, die motiviert sind aus dem Verlangen heraus, Dinge ohne Schein zu gestalten."
Jitta/Schellmann, Donald Judd. Prints and works in editions, Köln/New York 1993, S. 33.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.08 h +/- 20 Min.
Holzschnitt in Cerulan Blau.
Jitta/Schellmann 73. Signiert sowie handschriftlich datiert "4/6/69" nummeriert "# 2/2" und bezeichnet u.a. "13-R". Verso nochmals handschriftlich mit der Motivnummer "13-R" bezeichnet. Eines von 2 Exemplaren außerhalb der Auflage von 12. Auf festem Papier. 64 x 40,5 cm (25,1 x 15,9 in). Papier: 77,5 x 55,9 cm (30,5 x 22 in).
Aus einer Folge von 12 Holzschnitten.
Gedruckt von Roy C. Judd und vom Künstler herausgegeben. [JS].
• Besonders schönes Zeugnis der amerikanischen Minimal Art, zu deren Hauptvertretern Judd seit den 1960er Jahren zählt.
• Vom Künstler herausgegebenes, sattes Vorzugsexemplar außerhalb der von der Galerie Heiner Friedrich, München, herausgegebenen Edition von 12 Exemplaren.
• Sehr selten. Bisher wurden erst zwei weitere Abzüge dieses Motivs in Blau auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• Die 13 zwischen 1961 und 1963 von Judd entwickelten Parallelogramm-Bilder, die er auch spiegelbildlich in insgesamt 26 Holzschnitten umsetzt, sind entscheidende Schlüsselwerke in Judds Minimal Art.
PROVENIENZ: Brooke Alexander, Inc., New York.
Privatsammung Norddeutschland (2005 vom Vorgenannten erworben).
"In den Jahren 1961–1963 entsteht eine beeindruckende Reihe von 26 Holzschnitten. Sie besteht aus 13 Bildern und deren jeweiligen Spiegelbildern. Alle sind in Kadmiumrot gedruckt. Zwölf Stöcke sind dann noch einmal in Cerulan Blau gedruckt (Kat.-Nr. 37-74). Das Bild ist hier nicht mehr ein Rechteck, in das sich Horizontale und Vertikale fügen. Es ist ein Parallelogramm – die allgemeine Formenklasse, in der das Rechteck eine spezifische Formenvariante ist. In jedem Druck hat das Parallelogramm das gleiche Maß, ist auf die Mitte der Bildfläche gesetzt und ist gegliedert durch vertikale Linien, die abgegrenzt werden durch eine Linie, die parallel ist mit der Unterkante des Parallelogramms. Manchmal ist die Linie unterbrochen, manchmal durchgezogen. Das Parallelogramm ist eng verbunden mit Judds Objektuntersuchungen, die motiviert sind aus dem Verlangen heraus, Dinge ohne Schein zu gestalten."
Jitta/Schellmann, Donald Judd. Prints and works in editions, Köln/New York 1993, S. 33.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 15.08 h +/- 20 Min.
196
Donald Judd
Untitled, 1961-1963.
Holzschnitt in Cerulan Blau
Schätzpreis: € 15.000 - 20.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Donald Judd "Untitled"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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