150
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
AB 2, 1983.
Mischtechnik mit Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
AB 2. 1983.
Mischtechnik mit Kunstharz auf Leinwand.
Links oben signiert. Verso auf dem Keilrahmen betitelt, mit Maßangaben versehen und bezeichnet "Paris". 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in).
[AM].
• Spannungsreiche Darstellung von großer Prägnanz und Ausdruckskraft.
• Die Logik und Systematik der Formensprache A. R. Pencks sind einzigartig in der deutschen Nachkriegskunst.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Köln (verso auf dem Keilrahmen mit zwei Etiketten).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: A.R. Penck, Galerie Gillespie-Laage-Salomon, Paris, 22.10.-23.11.1983.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.06 h +/- 20 Min.
Mischtechnik mit Kunstharz auf Leinwand.
Links oben signiert. Verso auf dem Keilrahmen betitelt, mit Maßangaben versehen und bezeichnet "Paris". 70 x 50 cm (27,5 x 19,6 in).
[AM].
• Spannungsreiche Darstellung von großer Prägnanz und Ausdruckskraft.
• Die Logik und Systematik der Formensprache A. R. Pencks sind einzigartig in der deutschen Nachkriegskunst.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Köln (verso auf dem Keilrahmen mit zwei Etiketten).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
AUSSTELLUNG: A.R. Penck, Galerie Gillespie-Laage-Salomon, Paris, 22.10.-23.11.1983.
Aufrufzeit: 09.06.2023 - ca. 14.06 h +/- 20 Min.
A.R. Penck wird 1939 in Dresden in die Wirren und die brutale Zerstörung des Zweiten Weltkriegs hineingeboren. Sein künstlerischer Werdegang beginnt in der DDR und die bipolare Weltordnung der Zeit beeinflusst sein Denken und Schaffen. Ost-West, Gut-Böse, Sozialismus-Kapitalismus, Diesseits und Jenseits der Grenze. Schon bei den frühen "Systembildern" Mitte der 1960er Jahre tauchen die Buchstaben A und B im Bezug zur Systemgrenze zwischen Ost und West auf. A.R. Penck geht es immer darum, mit seiner Kunst die scheinbar unüberwindlichen Grenzen aufzuheben und die vermeintlichen Gegensätze als bloße Ideologien zu enttarnen. "AB 2" von 1983 ist zugleich ein wichtiger Rückblick auf seine frühen Systembilder und Selbstverortung des Künstlers, der 1980 in der DDR ausgebürgert wird und daraufhin die Systemgrenze Richtung Westen überschreitet. [SN]
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A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
AB 2, 1983.
Mischtechnik mit Kunstharz auf Leinwand
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler) "AB 2"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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