Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 114

 

114
Emil Schumacher
Blauer Akzent, 1956.
Öl auf beigebraunem Malkarton
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Blauer Akzent. 1956.
Öl auf beigebraunem Malkarton.
Rechts unten signiert und datiert. 86 x 62 cm (33,8 x 24,4 in).
[AR].

• Frühe Arbeit aus den gesuchten 1950er Jahren.
• Gezielte Irritation der für die Zeit so typischen schwarzen Linien durch Farbe und Einritzungen.
• Ab 1950 verabschiedet sich der Künstler vom Gegenstand als Bildmotiv, die Farbe wird zum eigentlichen Bildfaktor.
• Weitere Werke dieser Schaffenszeit befinden sich in bedeutenden Museumssammlungen, darunter das Metropolitan Museum of Art in New York und die Hamburger Kunsthalle
.

Die Arbeit ist mit der Inventarnummer "0/226" in dem von Dr. Ulrich Schumacher angelegten Archiv der Emil Schumacher Stiftung, Hagen, aufgeführt. Wir danken Herrn Rouven Lotz, Direktor des Emil Schumacher Museums, Hagen, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Hagen.
Privatsammlung Süddeutschland.

AUSSTELLUNG: Struktur - Cimiotti und Zeitgenossen, Galerie Maulberger, München, 19.7.-17.8.2013, Kat.-Nr. 27 (hier "Ohne Titel", m. Farbabb. S. 31).

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.18 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Schumacher "Blauer Akzent"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.