Auktion: 547 / Modern Art Day Sale am 09.12.2023 in München Lot 460

 

460
Emil Nolde
Sonnenblumen, 1935/1940.
Aquarell
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
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Sonnenblumen. 1935/1940.
Aquarell.
Links unten signiert. Auf Japan. 35 x 45,5 cm (13,7 x 17,9 in), blattgroß.

• Für Nolde sind Blumen "beseelt", besonders die Sonnenblumen mit ihrer menschlichen Physiognomie sind für ihn Träger starken expressiven Ausdrucks.
• Faszinierendes Farbspiel durch die beidseitige Nass-in-Nass-Technik.
• Nolde versteht es immer wieder, seine überwältigende Farbpalette in neuen Variationen auf das Papier zu bringen
.

Mit einer Fotoexpertise von Prof. Dr. Manfred Reuther vom 18. Januar 2023. Das Aquarell ist unter der Nummer "Nolde A - 261/2023" im Archiv Reuther registriert.

PROVENIENZ: Privatsammlung Norddeutschland (In Familienbesitz seit den 1960er Jahren).

Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.54 h +/- 20 Min.

Emil Nolde liebte Pflanzen und erkannte sie in seinem Wesen. Egal wo er sich mit seiner Frau Ada niederließ, jedes Heim war von einem üppigen Blumengarten umgeben. Jeder ein kleines Eden durchzogen von köstlichen Blumenbeeten. All die leuchtenden Gewächse, die man auf Noldes Bildern findet, gediehen dort unter der sorgsamen Pflege Adas und ihrer Helfer. Besonders Dahlien – zu Noldes Zeiten als Georginen bezeichnet – Sonnenblumen und Mohn finden sich im Garten der Noldes. In seinen Werken nimmt er uns mit in diesen wunderschönen Garten, der von Sommer und frischer Luft erzählt. Die Sonnenblumen finden anfangs kaum Eingang in Noldes Bilderwelt. Erst in den späten 1920er Jahren entstehen die ersten Ölgemälde mit Sonnenblumen, angeregt vom Garten in Seebüll. Die vielfältigen Aquarelle mit diesem Motiv schließen sich an. Sie sind ein besonderer Stolz des Gärtners Emil Nolde, seinem engen Freund Hans Fehr schreibt er glücklich: "Die Sonnenblumen steigen so hoch empor und ich, mit rückwärts gebeugtem Nacken, stehe der Schönheit dankbar, staunend davor. Es waren hier eine Reihe schönster Tage, kaum faßbare Farben glühten, und der Resaduft wird getragen bis ins Haus." (zit. nach: Hans Fehr, Emil Nolde. Ein Buch der Freundschaft, Köln 1957, S. 124).
Meist in dichter Nahansicht sind die großen Blütenköpfe vor das dunkle Blau des Himmels gesetzt, mal mit geneigtem Kopf, mal mit vom Wind zerzausten Blütenblättern. Die Blumen sind groß in Szene gesetzt, meist in engem Bildausschnitt, so dass sie sich kaum in den räumlichen Zusammenhang des Gartens bringen lassen. Noldes Blumenbilder sind Ausdruck von Stimmung und Emotion. In seinen Augen sind Blumen beseelt und im Besonderen die Sonnenblumen mit ihren mannshohen Stängeln und großen Köpfen sind für Nolde Geschöpfe mit menschenähnlichen Empfindungen. Sie symbolisieren den endlosen Kreislauf von Leben und Tod. "Ich liebte die Blumen in ihrem Schicksal: emporsprießend, blühend, leuchtend glühend, beglückend, sich neigend, verwelkend, verworfen in der Grube endend. Nicht immer ist unser Menschenschicksal ebenso folgerichtig und schön [..]" (Emil Nolde, zit. nach: Martin Urban, Emil Nolde - Blumen und Tiere, 1965, S. 7/8) Groß in Szene gesetzt in ausschnitthafter Nahansicht, bereitet er den Blütenköpfen ihre Bühne, sie sind alleiniger Akteur, ihre Umgebung spielt keine Rolle in der Komposition. Lediglich das dunkle Grün-Blau der Blätter spielt eine tragende Rolle als verstärkende Komplementärfarbe zu dem leuchtenden Gelb der Sonnenblumenköpfe, die wie Feuerräder sich zum Himmel emporstrecken. [SM]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Sonnenblumen"
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.