483
Giorgio de Chirico
Piazza d'Italia, 1969.
Öl über einer Lithografie, auf Leinwand aufgezogen
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Piazza d'Italia. 1969.
Öl über einer Lithografie, auf Leinwand aufgezogen.
Rechts unten signiert. Aufgrund der Übermalung ein Unikat. 50 x 70 cm (19,6 x 27,5 in).
Die Grundlage dieser Arbeit ist die gleichnamige Lithografie (Brandani 70), jedoch mit motivischen Veränderungen. So ist in den flankierenden Bogengängen der Architekturen rechts und links jeweils ein Bogen hinzugefügt, die Perspektive optisch vertieft. Die Leinwand wurde bis über die Einfassung übermalt.
• Geheimnisvolle Szenerie voll surrealer Momente.
• Für de Chirico typische traumähnliche Stadtansicht von exzeptioneller Schattenführung und brillanter Perspektivkonstruktion.
• Giorgio de Chirico ist Hauptvertreter der "Pittura metafisica" sowie einer der wichtigsten Vorläufer des Surrealismus.
• Werke des Künstlers befinden sich in renommierten internationalen Museen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, in der Pinakothek der Moderne, München, in den Vatikanischen Museen, Rom, sowie in der Peggy Guggenheim Collection, Venedig.
Mit einer Fotoexpertise von Isabella de Chirico, Rom, vom 10. Juni 1978.
Mit einem Schreiben von Prof. Paolo Picozza, Fondazione Giorgio e Isa de Chirico, vom 27. Februar 2009, in dem die Technik sowie die vorgenannte Fotoexpertise bestätigt werden.
PROVENIENZ: Galerie d'Eendt, Amsterdam.
Privatsammlung Niederlande.
LITERATUR: Vgl. Edoardo Brandani (Hrsg.)/Giorgio Di Genova/Patrizia Bonfiglioli, Giorgio de Chirico. Catalogo dell’opera grafica 1969-1977, Bologna 2015, WVZ-Nr. 70 (für die zugrunde liegende Lithografie).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.23 h +/- 20 Min.
Öl über einer Lithografie, auf Leinwand aufgezogen.
Rechts unten signiert. Aufgrund der Übermalung ein Unikat. 50 x 70 cm (19,6 x 27,5 in).
Die Grundlage dieser Arbeit ist die gleichnamige Lithografie (Brandani 70), jedoch mit motivischen Veränderungen. So ist in den flankierenden Bogengängen der Architekturen rechts und links jeweils ein Bogen hinzugefügt, die Perspektive optisch vertieft. Die Leinwand wurde bis über die Einfassung übermalt.
• Geheimnisvolle Szenerie voll surrealer Momente.
• Für de Chirico typische traumähnliche Stadtansicht von exzeptioneller Schattenführung und brillanter Perspektivkonstruktion.
• Giorgio de Chirico ist Hauptvertreter der "Pittura metafisica" sowie einer der wichtigsten Vorläufer des Surrealismus.
• Werke des Künstlers befinden sich in renommierten internationalen Museen, u. a. im Museum of Modern Art, New York, in der Pinakothek der Moderne, München, in den Vatikanischen Museen, Rom, sowie in der Peggy Guggenheim Collection, Venedig.
Mit einer Fotoexpertise von Isabella de Chirico, Rom, vom 10. Juni 1978.
Mit einem Schreiben von Prof. Paolo Picozza, Fondazione Giorgio e Isa de Chirico, vom 27. Februar 2009, in dem die Technik sowie die vorgenannte Fotoexpertise bestätigt werden.
PROVENIENZ: Galerie d'Eendt, Amsterdam.
Privatsammlung Niederlande.
LITERATUR: Vgl. Edoardo Brandani (Hrsg.)/Giorgio Di Genova/Patrizia Bonfiglioli, Giorgio de Chirico. Catalogo dell’opera grafica 1969-1977, Bologna 2015, WVZ-Nr. 70 (für die zugrunde liegende Lithografie).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.23 h +/- 20 Min.
Die Übermalung gedruckter Vorlagen war bereits am Ende des 19. Jahrhunderts üblich. Von der "Piazza d'Italia", einem der beliebtesten Motive de Chiricos, schafft der Meister selbst eine große Anzahl von Variationen. Die Grundidee ist immer die gleiche, bestehend aus bühnenbildartigen Architekturen und der auf einem Sockel ruhenden oder stehenden Gewandplastik. Mit seinen Bildideen formt de Chirico als gebürtiger Grieche ein neues Hellas in Italien. Der Surrealismus in seinen Kompositionen tritt hinter dem klassischen Formengut zurück. Eine Art mystische Stimmung wird erzeugt, indem verschiedene europäische Kulturen, Klassik, Mittelalter und Neuzeit gleichzeitig zitiert werden und so eine Art Schwebezustand erreicht wird.
De Chirico gehört zu den zentralen Figuren der Kunst des 20. Jahrhunderts. Als Wegbereiter der "Pittura metafisica" hat er weitreichenden Einfluss auf die folgenden Stilentwicklungen von Surrealismus, Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus. [CH]
De Chirico gehört zu den zentralen Figuren der Kunst des 20. Jahrhunderts. Als Wegbereiter der "Pittura metafisica" hat er weitreichenden Einfluss auf die folgenden Stilentwicklungen von Surrealismus, Neuer Sachlichkeit und Magischem Realismus. [CH]
483
Giorgio de Chirico
Piazza d'Italia, 1969.
Öl über einer Lithografie, auf Leinwand aufgezogen
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Giorgio de Chirico "Piazza d'Italia"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

Ihre Lieblingskünstler im Blick!
- Neue Angebote sofort per E-Mail erhalten
- Exklusive Informationen zu kommenden Auktionen und Veranstaltungen
- Kostenlos und unverbindlich