Rückseite
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438
Renée Sintenis
Großes Vollblutfohlen, 1940.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Schätzpreis: € 150.000 - 170.000
Großes Vollblutfohlen. 1940.
Bronze mit schwarz-brauner Patina.
Berger/Ladwig 170. Buhlmann 153. Auf der Plinthe mit dem Monogramm sowie verso mit dem Gießerstempel "H. Noack Berlin". Höhe: 108,6 cm (42,7 in).
Gegossen von der Kunstgießerei Hermann Noack, Berlin. [JS].
• Eine der seltenen Großbronzen von Renée Sintenis.
• Ein weiteres Exemplar befindet sich in der Sammlung der Nationalgalerie, Berlin.
• Von Sintenis auf Lebensgröße vergrößerte Fassung der Kleinplastik "Vollblutfohlen" aus dem Jahr 1939.
• Renée Sintenis zählt zu den bedeutendsten deutschen Bildhauerinnen der Moderne und gehört ab den 1920er Jahren zu den prägenden Figuren im Berliner Kunstbetrieb.
• Tierplastiken sind Sintenis' künstlerisches Markenzeichen.
• Sintenis ist die Schöpferin des Berliner Bären (1956).
Die Arbeit wird Frau Dr. Ursel Berger, Berlin, am 30.11.2023 zur Erstellung eines Gutachtens vorgestellt.
PROVENIENZ: Dr. Meyer-Struckmann-Stiftung, Essen.
Bankensammlung Sal. Oppenheim, Köln.
LITERATUR: (jeweils anderes Exemplar, in Auswahl):
Hanna Kiel, Renée Sintenis, Berlin 1956, Abb. S. 77.
Dieter Honisch, Die Nationalgalerie Berlin, Recklinghausen 1979, S. 376.
"Im eigentlichen Sinne des Wortes lebt in meinem Herzen vor allem anderen eine beinahe abgöttische Liebe und Anbetung für Pferde. Diese Verehrung in mir scheint mir immer von neuem als von geheimnissvoller Bedeutung erfüllt. Mit meinem Verstande kann ich das nicht erklären, fast möchte ich sagen, dass es eine metaphysische Angelegenheit sei."
Renée Sintenis, zit. nach: Zwischen Freiheit und Moderne. Die Bildhauerin Renée Sintenis, Bonn 2019, S. 48.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.24 h +/- 20 Min.
Bronze mit schwarz-brauner Patina.
Berger/Ladwig 170. Buhlmann 153. Auf der Plinthe mit dem Monogramm sowie verso mit dem Gießerstempel "H. Noack Berlin". Höhe: 108,6 cm (42,7 in).
Gegossen von der Kunstgießerei Hermann Noack, Berlin. [JS].
• Eine der seltenen Großbronzen von Renée Sintenis.
• Ein weiteres Exemplar befindet sich in der Sammlung der Nationalgalerie, Berlin.
• Von Sintenis auf Lebensgröße vergrößerte Fassung der Kleinplastik "Vollblutfohlen" aus dem Jahr 1939.
• Renée Sintenis zählt zu den bedeutendsten deutschen Bildhauerinnen der Moderne und gehört ab den 1920er Jahren zu den prägenden Figuren im Berliner Kunstbetrieb.
• Tierplastiken sind Sintenis' künstlerisches Markenzeichen.
• Sintenis ist die Schöpferin des Berliner Bären (1956).
Die Arbeit wird Frau Dr. Ursel Berger, Berlin, am 30.11.2023 zur Erstellung eines Gutachtens vorgestellt.
PROVENIENZ: Dr. Meyer-Struckmann-Stiftung, Essen.
Bankensammlung Sal. Oppenheim, Köln.
LITERATUR: (jeweils anderes Exemplar, in Auswahl):
Hanna Kiel, Renée Sintenis, Berlin 1956, Abb. S. 77.
Dieter Honisch, Die Nationalgalerie Berlin, Recklinghausen 1979, S. 376.
"Im eigentlichen Sinne des Wortes lebt in meinem Herzen vor allem anderen eine beinahe abgöttische Liebe und Anbetung für Pferde. Diese Verehrung in mir scheint mir immer von neuem als von geheimnissvoller Bedeutung erfüllt. Mit meinem Verstande kann ich das nicht erklären, fast möchte ich sagen, dass es eine metaphysische Angelegenheit sei."
Renée Sintenis, zit. nach: Zwischen Freiheit und Moderne. Die Bildhauerin Renée Sintenis, Bonn 2019, S. 48.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 18.24 h +/- 20 Min.
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Renée Sintenis
Großes Vollblutfohlen, 1940.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Schätzpreis: € 150.000 - 170.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Renée Sintenis "Großes Vollblutfohlen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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