Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 168

 

168
Adrian Ghenie
Aripile Destinului (Flügel des Schicksals), 2002.
Öl auf Malpappe
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Aripile Destinului (Flügel des Schicksals). 2002.
Öl auf Malpappe.
Rechts oben signiert und datiert. 29,8 x 45,8 cm (11,7 x 18 in).
Verso mit zwei rumänischen Stempeln. [AR].

• Ghenies Bildwelten sind vom Unbewussten und Unergründlichen durchdrungen.
• Aus den Tiefen des Bildgrundes leuchtet das Gelb, versetzt die Engel und den halb entblößten Frauenkörper in eine mystische Stimmung.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich im Metropolitan Museum of Art, New York, in der Tate Modern, London, und im Centre Pompidou, Paris
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Österreich
Privatsammlung Berlin.

"On one hand, I work on an image in an almost classical vein: composition, figuration, use of light. On the other hand, I do not refrain from resorting to all kinds of idioms, such as the surrealist principle of association or the abstract experiments which foreground texture and surface."
Adrian Ghenie, zit. nach: Galerie Thaddaeus Ropac, online: www.ropac.net/de/artists/44-adrian-ghenie/

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.03 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Adrian Ghenie "Aripile Destinului (Flügel des Schicksals)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.