Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 205

 

205
Rosemarie Trockel
Woolmark, 1991.
Teppich
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
+
Woolmark. 1991.
Teppich.
Auf einem beiliegenden Stoffteil signiert, nummeriert und bezeichnet "WOOL". Aus einer Auflage von 15 Exemplaren. 260 x 182 cm (102,3 x 71,6 in).
Herausgegeben von Ranbir und Petra Singh/Equator Production. [AR].

Woolmark, das kommerzielle Qualitätssiegel in repetitiver Wiederholung.
• Die Verwendung von Wolle ist bei Rosemarie Trockel auch immer als ein Kommentar auf die männlich dominierte Kunstwelt zu verstehen: Mit dem traditionell weiblich konnotierten Werkstoff schafft sie maschinell produzierte Kunst, keine häusliche Handarbeit.
• Schon 1984 entstehen die ersten Arbeiten mit Wolle, mit denen sie international bekannt wird.
• Bereits 1988 widmet ihr das Museum of Modern Art in New York eine eigene Ausstellung, in der Sammlung des Museums befindet sich eines ihrer "knitting pictures" von 1987.
• Bis heute zählt Rosemarie Trockel zu den wichtigsten Künstlerinnen der Konzeptkunst
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Süddeutschland.

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rosemarie Trockel "Woolmark"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.