Rückseite
Weitere Abbildung
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245
Stephan Balkenhol
Großer Mann mit rotem Hemd, 1988.
Wawa-Holz, farbig gefasst
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Großer Mann mit rotem Hemd. 1988.
Wawa-Holz, farbig gefasst.
241 cm (94,8 in). [KA].
• Imposante Skulptur von monumentalem Format, virtuos aus dem Holzstamm herausgearbeitet.
• Die charakteristische Oberfläche mit den ungeglätteten Spuren des Stechbeitels verweisen auf den bildhauerischen Arbeitsprozess.
• Balkenhol ist der führende Geist hinter der Wiederbelebung der figurativen Skulptur in den frühen 1980er Jahren.
• Weitere Arbeiten des Künstlers werden von renommierten internationalen Sammlungen gezeigt, darunter das Museum Jorn, Silkeborg, Dänemark, das Musée de Grenoble, Frankreich, die Deichtorhallen Hamburg und die Staatliche Kunsthalle, Baden-Baden.
PROVENIENZ: Achenbach Art Consulting, Düsseldorf.
Firmensammlung Deutschland (1992 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.13 h +/- 20 Min.
Wawa-Holz, farbig gefasst.
241 cm (94,8 in). [KA].
• Imposante Skulptur von monumentalem Format, virtuos aus dem Holzstamm herausgearbeitet.
• Die charakteristische Oberfläche mit den ungeglätteten Spuren des Stechbeitels verweisen auf den bildhauerischen Arbeitsprozess.
• Balkenhol ist der führende Geist hinter der Wiederbelebung der figurativen Skulptur in den frühen 1980er Jahren.
• Weitere Arbeiten des Künstlers werden von renommierten internationalen Sammlungen gezeigt, darunter das Museum Jorn, Silkeborg, Dänemark, das Musée de Grenoble, Frankreich, die Deichtorhallen Hamburg und die Staatliche Kunsthalle, Baden-Baden.
PROVENIENZ: Achenbach Art Consulting, Düsseldorf.
Firmensammlung Deutschland (1992 vom Vorgenannten erworben).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.13 h +/- 20 Min.
245
Stephan Balkenhol
Großer Mann mit rotem Hemd, 1988.
Wawa-Holz, farbig gefasst
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Stephan Balkenhol "Großer Mann mit rotem Hemd"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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