Auktion: 560 / Evening Sale am 06.12.2024 in München Lot 21

 

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Emil Nolde
Calla, Anemonen und Gerbera, Um 1925/1930.
Auf festem Japanpapier
Nachverkaufspreis: € 90.000
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Calla, Anemonen und Gerbera. Um 1925/1930.
Auf festem Japanpapier.
Rechts unten signiert. 45,5 x 34 cm (17,9 x 13,3 in), blattgroß.

• In den Aquarellen manifestiert sich Noldes Vorstellung einer emotional bestimmten Kunst.
• Großformatiges, blattfüllendes Aquarell in einzigartigen, satten Farben.
• Emil Nolde gilt als Virtuose und Meister des Aquarells, besonders die filigrane Schönheit und die prächtigen Farben der Blumen verwandelt er zu Trägern höchst expressiven Ausdrucks
.

Mit einer Fotoexpertise von Prof. Dr. Manfred Reuther vom 10. Juli 2002 (in Kopie).

PROVENIENZ: Privatsammlung (in den 1920er Jahren erworben, in Familienbesitz bis 2003, Christie's).
Galerie Schwarzer, Düsseldorf.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

LITERATUR: G.F. Hartlaub u. Felix Weissenfeld, Gestalt und Gestaltung. Das Kunstwerk als Selbstdarstellung des Künstlers, Krefeld 1958, Abb. S. 129.
Christie's, London, Auktion Impressionist & Modern Works on Paper, 6.2.2003, Los 467.

"Die blühenden Farben der Blumen und die Reinheit dieser Farben, ich liebte sie. Ich liebte die Blumen in ihrem Schicksal: emporsprießend, blühend, leuchtend, glühend, beglückend, sich neigend, verwelkend, verworfen in der Grube endend. Nicht immer ist unser Menschenschicksal ebenso folgerichtig und schön [..]"
Emil Nolde, zit. nach: Martin Urban, Emil Nolde. Blumen und Tiere. Aquarelle und Zeichnungen, Köln 1965, S. 7f.

Mit farbenprächtigen Blumenbildern hat sich der deutsche Maler Emil Nolde in die Herzen der Kunstfreunde gemalt. Seine Werke bestechen durch ihre Farbigkeit und ihre Kraft. Nolde beschreibt selbst, dass ihm das Malen in Aquarellfarben ein Bedürfnis sei. Er malt Menschen, Landschaften, Tiere und Blumen. Von der intimen Art seiner frühen Aquarelle arbeitet er sich zu der freieren, breiteren und flüssigen Darstellung, die ein besonders gründliches Verstehen und Eingehen auf die Art der Papiere und die Möglichkeiten der Farben erfordert. Noldes Liebe zu den Blumen reicht in seine Kindheit zurück und begleitet seine gesamte künstlerische Laufbahn. Wie in unserem Beispiel ist es die Intensität und das Strahlen der Farbe, aber auch die Verbindung von Schönheit und Vergänglichkeit, welche den Künstler immer wieder aufs Neue reizt. Das Blumenbild lässt seiner Farbfantasie mehr Freiheit als jedes andere Thema, hier kann er seine Vorstellung von der Musikalität und absoluten Wirkung der Farbe bis in die Nähe der Abstraktion treiben, ohne die Bindung an die Natur zu verlieren, die immer Voraussetzung seines Schaffens bleibt. Begünstigt durch die von ihm verwendete nasse Technik auf saugfähigem Papier bedient er sich der Farbe als Träger emotionaler Qualitäten, die nicht der Wiedererkennung der gegenständlichen Form, sondern der intuitiven Annäherung an seine Bildvorstellung dient.



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Calla, Anemonen und Gerbera"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.