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182
Rotraut Klein-Moquay
Music Note, 2024.
Aluminium, blau lackiert
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
Music Note. 2024.
Aluminium, blau lackiert.
Auf der Standfläche mit der Signatur, Datierung und Bezeichnung "A/P". 135 cm (53,1 in). Standplatte: 2 cm (0,7 in).
[KA].
• In kräftigem Blau huldigt die Künstlerin ihrem früh verstorbenen Ehemann Yves Klein, dem berühmten Vertreter des Nouveau Réalisme.
• Rotraut Klein-Moquays monochrome Werke verwandeln vertraute Formen und Symbole in ausdrucksstarke Kompositionen.
• Bereits mit 21 Jahren hat Klein-Moquay 1959 ihre erste Einzelausstellung in der New Visions Center Gallery, London.
• Werke der Künstlerin sind in zahlreichen internationalen Sammlungen vertreten, darunter im Musée d'art moderne et d'art contemporain, Nizza, im Kaiser Wilhelm Museum, Krefeld, und im Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (2025 direkt von der Künstlerin erhalten).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.49 h +/- 20 Min.
Aluminium, blau lackiert.
Auf der Standfläche mit der Signatur, Datierung und Bezeichnung "A/P". 135 cm (53,1 in). Standplatte: 2 cm (0,7 in).
[KA].
• In kräftigem Blau huldigt die Künstlerin ihrem früh verstorbenen Ehemann Yves Klein, dem berühmten Vertreter des Nouveau Réalisme.
• Rotraut Klein-Moquays monochrome Werke verwandeln vertraute Formen und Symbole in ausdrucksstarke Kompositionen.
• Bereits mit 21 Jahren hat Klein-Moquay 1959 ihre erste Einzelausstellung in der New Visions Center Gallery, London.
• Werke der Künstlerin sind in zahlreichen internationalen Sammlungen vertreten, darunter im Musée d'art moderne et d'art contemporain, Nizza, im Kaiser Wilhelm Museum, Krefeld, und im Centre Pompidou, Paris.
PROVENIENZ: Privatsammlung Süddeutschland (2025 direkt von der Künstlerin erhalten).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.49 h +/- 20 Min.
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Rotraut Klein-Moquay
Music Note, 2024.
Aluminium, blau lackiert
Schätzpreis: € 35.000 - 45.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rotraut Klein-Moquay "Music Note"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
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81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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