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247
Hans Steinbrenner
Figur, 1976.
. Basaltlava
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Figur. 1976.
Basaltlava.
Unikat. 115 x 66 x 22 cm (45,2 x 25,9 x 8,6 in).
[AR].
• Unikat aus Basaltlava mit materialbedingt belebter Oberflächenstruktur.
• Wunderbar kompakte, kubisch aufgegliederte Arbeit, die trotz starker Abstrahierung figurale Komponenten erkennen lässt.
• Bis 1994 befand sich die Arbeit im Skulpturengarten des Künstlers in Frankfurt am Main, bevor sie in Privatbesitz überging, wo sie bis heute verblieb.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
Mit einer vom Künstler signierten und beschrifteten Fotografie der Arbeit.
Wir danken Herrn Jakob Steinbrenner, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Ostdeutschland (seit 1994, direkt vom Künstler).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.16 h +/- 20 Min.
Basaltlava.
Unikat. 115 x 66 x 22 cm (45,2 x 25,9 x 8,6 in).
[AR].
• Unikat aus Basaltlava mit materialbedingt belebter Oberflächenstruktur.
• Wunderbar kompakte, kubisch aufgegliederte Arbeit, die trotz starker Abstrahierung figurale Komponenten erkennen lässt.
• Bis 1994 befand sich die Arbeit im Skulpturengarten des Künstlers in Frankfurt am Main, bevor sie in Privatbesitz überging, wo sie bis heute verblieb.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten.
Mit einer vom Künstler signierten und beschrifteten Fotografie der Arbeit.
Wir danken Herrn Jakob Steinbrenner, München, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Ostdeutschland (seit 1994, direkt vom Künstler).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.16 h +/- 20 Min.
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Hans Steinbrenner
Figur, 1976.
. Basaltlava
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Steinbrenner "Figur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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