Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 194

 

194
Hans Steinbrenner
Weibliche Büste, 1956.
Holz (Nussbaum)
Schätzpreis: € 8.000 - 12.000
+
Weibliche Büste. 1956.
Holz (Nussbaum).
Unikat. 45 x 26 x 27 cm (17,7 x 10,2 x 10,6 in).
[AR].

• Frühes figurales Unikat aus Nussbaumholz mit sanften Rundungen und fließenden Formen.
• Die Arbeiten dieser Zeit sind wegweisend für die Entwicklung des Künstlers auf dem Weg zu seiner biomorphen Formensprache.
• In der "Weiblichen Büste" zeigen sich bereits die für sein Frühwerk so charakteristischen Durchbrüche und Rundungen sowie die zunehmende Abstrahierung des menschlichen Körpers.
• Bereits im Entstehungsjahr im Kunstkabinett von Hanna Bekker vom Rath ausgestellt.
• Seit mehr als 30 Jahren in Privatbesitz, direkt vom Künstler erworben.
• Auf der documenta III in Kassel ist 1964 eine fünf Meter hohe Holzskulptur des Künstlers ausgestellt
.

Wir danken Herrn Jakob Steinbrenner, München, für die freundliche Auskunft.

PROVENIENZ: Privatsammlung Ostdeutschland (seit 1994, direkt vom Künstler).

AUSSTELLUNG: Karl Otto Götz - Emil Schumacher - Hans Steinbrenner - Marcel Polak, Frankfurter Kunstkabinett Hanna Bekker vom Rath, Frankfurt a. Main, Mai 1956.
Hans Steinbrenner. Skulpturen 1948-1960, Sinclair-Haus, Bad Homburg v. d. Höhe, 23.10.-16.12.1990, Kat.-Nr. 53 (m. Abb. S. 69).

LITERATUR: Claire Hellweg, Hans Steinbrenner. Die Entwicklung der Formensprache im plastischen Werk, Diss. Frankfurt a. Main, 1990/91, WVZ-Nr. 86 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.05 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans Steinbrenner "Weibliche Büste"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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