104
Alex Katz
Red Hat Ada, 2015.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Red Hat Ada. 2015.
Farbholzschnitt.
Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 40 Exemplaren. Auf festem Velin. 152 x 108,5 cm (59,8 x 42,7 in), blattgroß.
Gedruckt bei Christopher T. Creyts, Collaborative Art Editions, St. Petersburg, Florida. Herausgegeben von Lococo Fine Art Publisher, St. Louis, Missouri (verso mit dem Copyright-Stempel). [KA].
• Großformatige Arbeit in der charakteristischen, glamourösen Bildsprache von Alex Katz.
• Ada Katz, Ehefrau und Muse des Künstlers, ist seit 1957 ein zentrales Motiv seines Werks.
• Bereits zu Lebzeiten gilt Alex Katz als Klassiker der amerikanischen Malerei.
• Ein Exemplar von "Red Hat Ada" wird in der umfassenden Ausstellung "Alex Katz. 60 Years of Printmaking" (Mai–Juli 2024) bei Thaddaeus Ropac gezeigt.
• Das menschliche Gesicht dient Katz als künstlerische Fläche: Modische Details werden bewusst als Stilelemente verwendet zur Schaffung einer unmittelbaren Gegenwart.
PROVENIENZ: Galeria K, Palma (Mallorca).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
LITERATUR: Gunhild Bauer, Klaus Albrecht Schröder, Alex Katz Prints. Catalogue raisonné 1947-2023, Berlin 2011, WVZ-Nr. 533 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.05 h +/- 20 Min.
Farbholzschnitt.
Signiert und nummeriert. Aus einer Auflage von 40 Exemplaren. Auf festem Velin. 152 x 108,5 cm (59,8 x 42,7 in), blattgroß.
Gedruckt bei Christopher T. Creyts, Collaborative Art Editions, St. Petersburg, Florida. Herausgegeben von Lococo Fine Art Publisher, St. Louis, Missouri (verso mit dem Copyright-Stempel). [KA].
• Großformatige Arbeit in der charakteristischen, glamourösen Bildsprache von Alex Katz.
• Ada Katz, Ehefrau und Muse des Künstlers, ist seit 1957 ein zentrales Motiv seines Werks.
• Bereits zu Lebzeiten gilt Alex Katz als Klassiker der amerikanischen Malerei.
• Ein Exemplar von "Red Hat Ada" wird in der umfassenden Ausstellung "Alex Katz. 60 Years of Printmaking" (Mai–Juli 2024) bei Thaddaeus Ropac gezeigt.
• Das menschliche Gesicht dient Katz als künstlerische Fläche: Modische Details werden bewusst als Stilelemente verwendet zur Schaffung einer unmittelbaren Gegenwart.
PROVENIENZ: Galeria K, Palma (Mallorca).
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
LITERATUR: Gunhild Bauer, Klaus Albrecht Schröder, Alex Katz Prints. Catalogue raisonné 1947-2023, Berlin 2011, WVZ-Nr. 533 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 14.05 h +/- 20 Min.
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Alex Katz
Red Hat Ada, 2015.
Farbholzschnitt
Schätzpreis: € 18.000 - 24.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Alex Katz "Red Hat Ada"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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