Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 234

 

234
Alf Lechner
Kegel — Subtraktion, 1976.
. Vierkantstahl massiv
Schätzpreis: € 10.000 - 15.000
+
Kegel — Subtraktion. 1976.
Vierkantstahl massiv.
Unikat. 185 x 200 x 230 cm (72,8 x 78,7 x 90,5 in).
Ausgehend von der Beobachtung, dass bei der Bewegung regelmäßiger Teile einer Skulptur auf dem Boden gesetzmäßige Abläufe, gleichsam Bodenzeichnungen, entstehen, entwickelte der Künstler Rahmenskelette, Pyramiden, Kegel, Tetraeder und Kreisteilungen. Diese Skulpturen haben nicht nur unterschiedliche räumliche Erscheinungsbilder, sondern entwickeln auch ein von ihr unabhängiges flaches Bodenbild. [EH].

• Unikat.
• Aus der Werkgruppe der "Flächenabwicklungen".
• Unermüdlich beschäftigt sich Alf Lechner mit den Möglichkeiten der Zerteilung und Unterteilung geometrischer Formen, hier am Beispiel des Kegels.
• Lechner zählt zu den führenden deutschen Bildhauern seiner Zeit, sein bevorzugtes Material ist massiver und widerstandsfähiger Stahl
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Freiburg/Merzhausen (direkt vom Künstler erworben).
Privatsammlung Bayern (2008, Ketterer Kunst).

LITERATUR: Dieter Honisch, Alf Lechner. Skulpturen, Nürnberg 1990, WVZ-NR. 199 (m. Abb.)
-
Ketterer Kunst, München, Auktion 343, Kunst nach 45 / Zeitgenössische Kunst, 4.12.2008, Los 676 (m. Abb S. (80ff.)).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.58 h +/- 20 Min.




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Alf Lechner "Kegel — Subtraktion"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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