423
Joan Miró
aus: La Mélodie Acide, 1980.
Farblithografie
Schätzpreis: € 4.000
Joan Miró
La Mélodie acide, Tafel Nr. 1. Farblithographie, signiert und numeriert. 1980. Auf Japon nacré. Darstellungsgröße ca. 20 : 15 cm, Blattgr. 33 : 25 cm.
1 von 81 Exemplaren der Folge, numeriert 21-101, bei dem nur die 1. Lithographie auf Japan gedruckt wurde.
Druck der Graphik durch La Poligrafia, Barcelona, für die Galerie Lucie Weill, Paris.
- ZUSTAND: Mit freien Blatträndern im Passepartout und hinter Glas in silberfarbenem Rahmen gerahmt, daher nicht geöffnet. - PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
LITERATUR: Mourlot 1212. - Vgl. Cramer 248.
Plate no. 1 from "La Mélodie acide". Color lithograph, signed and numbered. 1 of 81 copies from the set (numb. 21/101-101/101), where only the first lithograph is printed on Japon nacré. - Matted and framed.
La Mélodie acide, Tafel Nr. 1. Farblithographie, signiert und numeriert. 1980. Auf Japon nacré. Darstellungsgröße ca. 20 : 15 cm, Blattgr. 33 : 25 cm.
1 von 81 Exemplaren der Folge, numeriert 21-101, bei dem nur die 1. Lithographie auf Japan gedruckt wurde.
Druck der Graphik durch La Poligrafia, Barcelona, für die Galerie Lucie Weill, Paris.
- ZUSTAND: Mit freien Blatträndern im Passepartout und hinter Glas in silberfarbenem Rahmen gerahmt, daher nicht geöffnet. - PROVENIENZ: Privatsammlung Baden-Württemberg.
LITERATUR: Mourlot 1212. - Vgl. Cramer 248.
Plate no. 1 from "La Mélodie acide". Color lithograph, signed and numbered. 1 of 81 copies from the set (numb. 21/101-101/101), where only the first lithograph is printed on Japon nacré. - Matted and framed.
423
Joan Miró
aus: La Mélodie Acide, 1980.
Farblithografie
Schätzpreis: € 4.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Joan Miró "aus: La Mélodie Acide"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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