Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 503.50

abbildung folgt


503.50
Max Peiffer Watenphul
Kanal in Venedig, 1947.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 10.800
+
Kanal in Venedig. 1947.
Öl auf Leinwand.
Rechts unten monogrammiert und datiert. Verso auf dem Keilrahmen in Rot nummeriert "12". 49 x 67 cm (19,2 x 26,3 in).
[KT].

• 1946 flieht Peiffer Watenphul nach Venedig, wo seine atmosphärischen Darstellungen der Lagunenstadt entstehen.
• Als Student 1919 am Bauhaus besucht Peiffer Watenphul Kurse bei Johannes Itten und freundet sich mit Oskar Schlemmer, Wassily Kandinksy und Josef Albers an.
• Bereits 1920 wird er vom berühmten Galeristen Alfred Flechtheim unter Vertrag genommen.
• Arbeiten Peiffer Watenphuls befinden sich u. a. im Museum Folkwang, Essen, in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, sowie im Von der Heydt-Museum, Wuppertal
.

PROVENIENZ: Privatbesitz USA.
Privatsammlung Niedersachsen (2020 erworben).

AUSSTELLUNG: Max Peiffer Watenphul, Galleria del Cavallino, 31.7.-14.8.1948 (m. Abb.).
Max Peiffer Watenphul, Galleria d'Arte La Medusa, Neapel, 1.12.-20.12.1949 (m. Abb.).
Gabriele Münter und Max Peiffer Watenphul, Central Collecting Point, München, 1952.

LITERATUR: Grace Watenphul Pasqualucci, Alessandra Pasqualucci, Max Peiffer Watenphul. Werkverzeichnis, Bd. 1: Gemälde - Aquarelle, Köln 1989, WVZ-Nr. G 379 (m. Abb.; hier unter dem Jahr 1948).
- -
Bernhard Degenhart, Im Zeichen des Blauen Reiters. Ausstellungen Kubin, Münter und Peiffer Watenphul, in: Die Presse, 5.7.1952 (m. Abb.).





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Max Peiffer Watenphul "Kanal in Venedig"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.