Auktion: 561 / Contemporary Day Sale am 07.12.2024 in München Lot 320


320
Gotthard Graubner
gelb gold, 1961.
Mischtechnik auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
gelb gold. 1961.
Mischtechnik auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert, datiert, betitelt sowie mit Richtungspfeil versehen. 100 x 90 cm (39,3 x 35,4 in).
[KA].

• Besonders früher Farbraum.
• Seit den 1960er Jahren strebt Graubner nach maximaler Befreiung der Farbe.
• Durch die zahlreichen Schichten und Nuancen erhält die Farbpalette „Gelb-Gold“ eine eigene Räumlichkeit.
• Vergleichbare Arbeiten befinden sich im Städel Museum, Frankfurt am Main, der Sammlung zeitgenössische Kunst der Bundesrepublik Deutschland, Berlin, sowie der Neuen Nationalgalerie, Berlin
.

PROVENIENZ: Galerie m, Bochum (direkt vom Künstler).
Privatsammlung Hessen (1983 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Gotthard Graubner, Kestner-Gesellschaft Hannover, 9.10.-2.11.1969, Kat.-Nr. 9.
gotthard graubner. werke 1959-1969, Kunstverein für die Rheinlande und Westfalen, Düsseldorf, 7.11.-7.12.1969, Kat.-Nr. 11.
Wohl: Gotthard Graubner. Malerei und Arbeiten auf Papier 1958-1975, Galerie André Emmerich, Galerie Renée Ziegler, 6.3.-15.4.1976 (verso auf dem Rahmen mit einem Etikett).
Gotthard Graubner. Farbräume, Farbraumkörper, Arbeiten auf Papier, Städtische Kunsthalle Düsseldorf, 2.12.1977-22.1.1978, Kat.-Nr. IV (m. Abb.).
ZERO. Bildvorstellungen einer europäischen Avantgarde 1958-1964, Kunsthaus Zürich, 1.6.-5.8.1979, Kat.-Nr. 50 (verso auf dem Rahmen mit einem Etikett).
Gotthard Graubner. Malerei, Staatliche Kunsthalle Baden-Baden, 19.9-23.11.1980, Kat.-Nr. 29 (verso auf dem Rahmen mit einem Etikett).

LITERATUR: Matthias Bleyl, Essentielle Malerei in Deutschland. Wege zur Kunst nach 1945, Nürnberg 1988, Nr. 50, S. 128 (m. Abb.).
Gotthard Graubner, 1967, zit nach: Künstler. Kritisches Lexikon der Gegenwart, Ausgabe 16, München 1991, S. 2.

Aufrufzeit: 07.12.2024 - ca. 16.11 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Gotthard Graubner "gelb gold"
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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.