218
Erich Heckel
Villa Borghese in Rom, 1909.
Farbige Kreidezeichnung über Tusche
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Villa Borghese in Rom. 1909.
Farbige Kreidezeichnung über Tusche.
Rechts unten signiert, datiert und bezeichnet "Rom". Auf Bütten. Ca. 34,3 x 48,2 cm (13,5 x 18,9 in), blattgroß.
Verso mit einer zweiten, schwach zu erkennenden Zeichnung, wohl der Abdruck einer weiteren Kreidezeichnung des Künstlers. [AR].
• Die Villa Borghese, Sinnbild für das künstlerische Erbe der Ewigen Stadt, wird zum Motiv des deutschen Expressionisten.
• Mit großer Leichtigkeit und befreiter Linienführung fängt Erich Heckel die italienische Szenerie ein und transferiert sie in ein neues Zeitalter und Kunstverständnis.
• Im Brücke-Museum Berlin befinden sich vergleichbare Arbeiten von Heckels Italienreise im Jahr 1909, die das Licht des Südens und die Kraft des damals noch jungen Künstlers in sich tragen.
Das Werk ist im Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, verzeichnet. Wir danken Frau Renate Ebner und Herrn Hans Geissler für die freundliche Unterstützung.
PROVENIENZ: Sammlung Erich und Siddi Heckel (mind. bis 1964).
Wolfgang Wittrock, Berlin.
Privatsammlung Großbritannien (2002 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Erich Heckel. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Graphik aus dem Privatbesitz des Künstlers, Fränkische Galerie am Marientor, Nürnberg, 10.1.-9.2.1964, Kat.-Nr. 49 (m. Abb. auf dem Umschlag).
LITERATUR: Kornfeld & Klipstein, Bern, Auktion 145, 15.-17.6.1972, Los 384 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.37 h +/- 20 Min.
Farbige Kreidezeichnung über Tusche.
Rechts unten signiert, datiert und bezeichnet "Rom". Auf Bütten. Ca. 34,3 x 48,2 cm (13,5 x 18,9 in), blattgroß.
Verso mit einer zweiten, schwach zu erkennenden Zeichnung, wohl der Abdruck einer weiteren Kreidezeichnung des Künstlers. [AR].
• Die Villa Borghese, Sinnbild für das künstlerische Erbe der Ewigen Stadt, wird zum Motiv des deutschen Expressionisten.
• Mit großer Leichtigkeit und befreiter Linienführung fängt Erich Heckel die italienische Szenerie ein und transferiert sie in ein neues Zeitalter und Kunstverständnis.
• Im Brücke-Museum Berlin befinden sich vergleichbare Arbeiten von Heckels Italienreise im Jahr 1909, die das Licht des Südens und die Kraft des damals noch jungen Künstlers in sich tragen.
Das Werk ist im Nachlass Erich Heckel, Hemmenhofen am Bodensee, verzeichnet. Wir danken Frau Renate Ebner und Herrn Hans Geissler für die freundliche Unterstützung.
PROVENIENZ: Sammlung Erich und Siddi Heckel (mind. bis 1964).
Wolfgang Wittrock, Berlin.
Privatsammlung Großbritannien (2002 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Erich Heckel. Gemälde, Aquarelle, Zeichnungen und Graphik aus dem Privatbesitz des Künstlers, Fränkische Galerie am Marientor, Nürnberg, 10.1.-9.2.1964, Kat.-Nr. 49 (m. Abb. auf dem Umschlag).
LITERATUR: Kornfeld & Klipstein, Bern, Auktion 145, 15.-17.6.1972, Los 384 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.37 h +/- 20 Min.
218
Erich Heckel
Villa Borghese in Rom, 1909.
Farbige Kreidezeichnung über Tusche
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Erich Heckel "Villa Borghese in Rom"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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