Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 232


232
Willi Baumeister
Steingarten, 1939.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
+
Steingarten. 1939.
Öl auf Leinwand.
Unten rechts signiert und datiert. Verso von fremder Hand betitelt "Kleiner Steingarten". 48,5 x 37,7 cm (19 x 14,8 in).
[MH].

• Das Gemälde gehört zu den frühesten Versionen des Steingarten-Themas.
• Als von den Nationalsozialisten verfemter Künstler ging Baumeister mit unbeirrbarer Konsequenz seinen Weg und gilt heute als einer der wichtigsten Künstler der Moderne.
• Zuletzt würdigte das Museum Folkwang, Essen, den Künstler mit der Ausstellung "Willi Baumeister - Zeitzeichen" (23. Februar bis 16. Juni 2024)
.

PROVENIENZ: Sammlung Gerd Hatje, Stuttgart.
Kunsthandel Wolfgang Werner, Bremen/Berlin (1996).
Privatsammlung Bayern (1996, seither in Familienbesitz).

AUSSTELLUNG: Willi Baumeister, Württembergischer Kunstverein, Stuttgart, 23.1.-21.2.1954, Kat.-Nr. 157.
Willi Baumeister - Fernand Léger, Kunsthandel Wolfgang Werner, Berlin, 7.9.-5.11.1996; Bremen, 13.11.-14.12.1996, Kat.-Nr. 12 (m. Abb.).

LITERATUR: Peter Beye, Felicitas Baumeister, Willi Baumeister. Werkkatalog der Gemälde, Bd. II, Ostfildern 2002, WVZ-Nr. 870 (m. Abb.).
Will Grohmann, Willi Baumeister. Leben und Werk, Köln 1963, WVZ-Nr. 583 (m. Abb., dort betitelt als "Steingarten V").
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Will Grohmann, Gemälde und Zeichnungen von Willi Baumeister, Bildmappe des Verlags Gerd Hatje, Stuttgart 1947, Nr. 7 (m. Abb.).
Gottfried Boehm, Willi Baumeister, Stuttgart 1995, S. 28f., S. 170, Nr. 41 (m. Abb.).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.56 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Willi Baumeister "Steingarten"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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