Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 451


451
Ernst Sagewka
Expressive Landschaft mit Kopfweiden, 1919.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
+
Expressive Landschaft mit Kopfweiden. 1919.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert und datiert. 60 x 60 cm (23,6 x 23,6 in). [AW].

• Mitglied der 1909 gegründeten Künstlergruppe "Rote Erde" neben Peter August Böckstiegel und Victor Tuxhorn.
• Ab 1937 wird Sagewka als "entartet" verfemt und 1944 zerstört ein Bombenangriff viele seiner Werke.
• Landschaftsdarstellung von wirkungsvoller Farbigkeit
.

PROVENIENZ: Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld (erworben: 2006: Irene Lehr Kunstauktionen, Berlin).

AUSSTELLUNG: (Auswahl): Der Westfälische Expressionismus, Kunsthalle Bielefeld, 31.10.2010-20.2.2011, Kloster Schussenried, 9.4.-26.6.2011, S. 61 (m. Farbabb.).
Das Glück in der Kunst. Expressionismus und Abstraktion um 1914. Sammlung Bunte, Kunsthalle Bielefeld, 21.3.-3.8.2014, S. 48 (m. Farbabb.).
Sammlung Bunte, Positionen der Klassischen Moderne, Kunst-Museum Ahlen, 25.2.-28.5.2007; August Macke Haus, Bonn, 13.2.-17.5.2009; Kunsthalle Jesuitenkirche, Aschaffenburg, 23.5.-6.9.2009, S. 149 (m. Farbabb.).
Hermann Stenner und seine Zeit: ".. dies Streben nach dem ganz Grossen etwas in der Kunst …", Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 129.

LITERATUR: Rolf Sagewka, Ernst Sagewka, Berlin 2014, WVZ-Nr. 089G, Farbabb. S. 45.
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Irene Lehr Kunstauktionen, Berlin, Auktion 28.10.2006.

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 18.08 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Sagewka "Expressive Landschaft mit Kopfweiden"
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

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Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.