117
Adolf Richard Fleischmann
Ohne Titel, 1954.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 27.000
Ohne Titel. 1954.
Öl auf Leinwand.
Verso mit der schwer leserlichen Stempelsignatur des Nachlasses. 91 x 66 cm (35,8 x 25,9 in).
• Die flirrenden Kompositionen der 1950er Jahre zählen zu den gefragtesten Arbeiten des Künstlers
• Subtiler Einsatz von Farbe in meditativer Formenkonstruktion.
• Adolf Fleischmann gilt als Vorreiter der Op-Art.
• Studium unter Adolf Hölzel an der Stuttgarter Kunstakademie.
PROVENIENZ: Galerie Stolz, Berlin (auf d. Keilrahmen m. d. typografisch bezeichneten Galerieetikett).
Galerie Variations, Brüssel (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Belgien.
Privatsammlung Baden-Württemberg (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Les groupes espace et mesure, Galerie Drouart, Paris, 2009/2010 (auf d. Rahmen verso m. d. Ausstellungsetikett).
LITERATUR: Rolf Wedewer, Adolf Fleischmann, Stuttgart 1977, WVZ-Nr. O 115.
Alfred M. Fischer Adolf Fleischmann, Dissertation, Universität Tübingen, WVZ-Nr. A54/38.
Öl auf Leinwand.
Verso mit der schwer leserlichen Stempelsignatur des Nachlasses. 91 x 66 cm (35,8 x 25,9 in).
• Die flirrenden Kompositionen der 1950er Jahre zählen zu den gefragtesten Arbeiten des Künstlers
• Subtiler Einsatz von Farbe in meditativer Formenkonstruktion.
• Adolf Fleischmann gilt als Vorreiter der Op-Art.
• Studium unter Adolf Hölzel an der Stuttgarter Kunstakademie.
PROVENIENZ: Galerie Stolz, Berlin (auf d. Keilrahmen m. d. typografisch bezeichneten Galerieetikett).
Galerie Variations, Brüssel (auf dem Keilrahmen mit dem Galerieetikett).
Privatsammlung Belgien.
Privatsammlung Baden-Württemberg (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Les groupes espace et mesure, Galerie Drouart, Paris, 2009/2010 (auf d. Rahmen verso m. d. Ausstellungsetikett).
LITERATUR: Rolf Wedewer, Adolf Fleischmann, Stuttgart 1977, WVZ-Nr. O 115.
Alfred M. Fischer Adolf Fleischmann, Dissertation, Universität Tübingen, WVZ-Nr. A54/38.
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Adolf Richard Fleischmann
Ohne Titel, 1954.
Öl auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 27.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Adolf Richard Fleischmann "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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