Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 176


176
Karl Horst Hödicke
Ohne Titel (Stillleben), 1973.
Kunstharz auf Leinwand
Nachverkaufspreis: € 30.000
+
Ohne Titel (Stillleben). 1973.
Kunstharz auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert. 140 x 170 cm (55,1 x 66,9 in).
[AR].

• Künstliches Licht trifft auf Farbe: unverkennbar eigenwilliges Großstadt-Stillleben K. H. Hödickes.
• Radikale Perspektivwechsel, irritierende Bildausschnitte und starke Farben zeichnen seine Arbeiten dieser Zeit aus.
• Von der Bildidee vergleichbar mit wichtigen Motiven seines Werks, wie dem Himmel über Schöneberg, dem Kopfsteinpflaster der Straßen, den Schaufenstern und der Neonwerbung der modernen Großstadt.
• Aus der besten Schaffenszeit; auf dem internationalen Auktionsmarkt zählen die Arbeiten der 1970er und 1980er Jahre zu den gefragtesten des Künstlers (Quelle: artprice.com)
.

PROVENIENZ: Sammlung Kornelia und Dr. Harald Frisch, Berlin (2018 erworben).

AUSSTELLUNG: Die Sammlung Kornelia und Dr. Harald Frisch - Zu Gast bei Ketterer Kunst Berlin, Berlin, 15.12.2017-10.2.2018.

LITERATUR: Harald Frisch (Hrsg.), Frisch aus Berlin, Bielefeld/Berlin 2015, Farbabb. S. 109.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Horst Hödicke "Ohne Titel (Stillleben)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.