Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 260


260
Peter Dreher
Tag um Tag guter Tag, 1974.
Öl auf Malpappe, 9-teilig
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Tag um Tag guter Tag. 1974.
Öl auf Malpappe, 9-teilig.
Verso jeweils signiert, datiert und zweifach nummeriert "13-21" sowie "248-256". Jeweils 22 x 16 cm (8,6 x 6,2 in).
[AR].

• Das leere Wasserglas gilt als Schlüsselwerk im Œuvre Peter Drehers.
• Frühes Exemplar der Werkserie "Tag um Tag guter Tag".
• Ab den frühen 1970er Jahren malt der Künstler in regelmäßigen Abständen dieses immer gleiche Motiv (in Originalgröße).
• Aus Drehers berühmter zentraler Werkserie, die der Künstler von den 1970er Jahren bis ins Jahr 2017 in einer Tag- und einer Nachtserie fortgeführt hat.
• Weitere Arbeiten des Künstlers befinden sich in renommierten Museumssammlungen, wie u. a. im Museum für Moderne Kunst, Frankfurt a. Main, dem Museum Frieder Burda, Baden-Baden, und dem Art Institute of Chicago
.

PROVENIENZ: Privatsammlung.
Vom jetzigen Besitzer vom Vorgenannten erworben.

"Zum Glas kam ich durch das Bedürfnis, etwas ganz Einfaches zu machen."
Peter Dreher

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.33 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Peter Dreher "Tag um Tag guter Tag"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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