Rahmenbild
113
Ernst Wilhelm Nay
Ohne Titel, 1954.
Gouache
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Ohne Titel. 1954.
Gouache.
Claesges 54-008. Rechts unten signiert und datiert. Auf festem Aquarellpapier. 41,8 x 60,3 cm (16,4 x 23,7 in), blattgroß. [CH].
• Eine der ersten Arbeiten, in denen Nay zu seiner legendären Scheibenform findet, mit der er seine so bedeutende Werkphase der "Scheibenbilder" (1954–1962) einläutet.
• Außergewöhnlich fein modulierte Rhythmik der grafischen und geometrischen Elemente und Scheiben-Formen.
• Ehemals Teil der renommierten Sammlung Bernhard Sprengel, Hannover.
• 1955 und 1956 ist Nay mit seinen Scheibenbildern auf der documenta I in Kassel und auf der XXVIII. Biennale di Venezia vertreten.
PROVENIENZ: Sammlung Bernhard Sprengel (1899-1985), Hannover.
Galerie Heseler, München.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Baden-Württemberg (2014 vom Vorgenannten erworben, Ketterer Kunst, München, Los 802).
LITERATUR: Magdalene Claesges, Ernst Wilhelm Nay. Werkverzeichnis. Aquarelle - Gouachen - Zeichnungen, Bd. 3: 1954-1968, Berlin 2018, S. 25, WVZ-Nr. 54-008 (m. Farbabb.).
Hauswedell & Nolte, Hamburg, 283. Auktion, 9.6.1990, Los 261 (m. Abb., Tafel 21).
Ketterer Kunst, München, 420. Auktion, 6.12.2014, Los 802 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.17 h +/- 20 Min.
Gouache.
Claesges 54-008. Rechts unten signiert und datiert. Auf festem Aquarellpapier. 41,8 x 60,3 cm (16,4 x 23,7 in), blattgroß. [CH].
• Eine der ersten Arbeiten, in denen Nay zu seiner legendären Scheibenform findet, mit der er seine so bedeutende Werkphase der "Scheibenbilder" (1954–1962) einläutet.
• Außergewöhnlich fein modulierte Rhythmik der grafischen und geometrischen Elemente und Scheiben-Formen.
• Ehemals Teil der renommierten Sammlung Bernhard Sprengel, Hannover.
• 1955 und 1956 ist Nay mit seinen Scheibenbildern auf der documenta I in Kassel und auf der XXVIII. Biennale di Venezia vertreten.
PROVENIENZ: Sammlung Bernhard Sprengel (1899-1985), Hannover.
Galerie Heseler, München.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Privatsammlung Baden-Württemberg (2014 vom Vorgenannten erworben, Ketterer Kunst, München, Los 802).
LITERATUR: Magdalene Claesges, Ernst Wilhelm Nay. Werkverzeichnis. Aquarelle - Gouachen - Zeichnungen, Bd. 3: 1954-1968, Berlin 2018, S. 25, WVZ-Nr. 54-008 (m. Farbabb.).
Hauswedell & Nolte, Hamburg, 283. Auktion, 9.6.1990, Los 261 (m. Abb., Tafel 21).
Ketterer Kunst, München, 420. Auktion, 6.12.2014, Los 802 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.17 h +/- 20 Min.
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Ernst Wilhelm Nay
Ohne Titel, 1954.
Gouache
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Wilhelm Nay "Ohne Titel"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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