Auktion: 548 / Contemporary Art Day Sale am 08.12.2023 in München Lot 106


106
Ernst Wilhelm Nay
Liegende, 1943.
Gouache
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
+
Liegende. 1943.
Gouache.
Rechts unten signiert und datiert. Auf festem, chamoisfarbenem Velin. 29,6 x 41,8 cm (11,6 x 16,4 in), blattgroß.
Im selben Jahr entsteht eine gleichnamige, motivisch eng verwandte Arbeit in Öl (WVZ Scheibler 316). [CH].

• Farbstarkes, ausgearbeitetes Werk von gemäldehafter Wirkung.
• Eines der seltenen Werke, die während E. W. Nays Kriegsdienst in Frankreich entstehen: Ab 1942 ist der Künstler als Kartenzeichner bei einem Stab in Le Mans stationiert.
• Mit künstlerischem Tatendrang gelingt es dem Künstler, trotz der so schwierigen Umstände in seiner freien Zeit insbesondere an Zeichnungen, Aquarellen und Gouachen zu arbeiten.
• Die durchweg figürlichen Werke zeigen tragisch-melancholische, aber auch heiter-optimistische Szenen, die wohl ein Stück weit auch den Seelenzustand des Künstlers widerspiegeln.
• Die Werke machen die Gleichzeitigkeit der so belastenden wie höchst beglückenden Erlebnisse erfahrbar: Die Bedrohung des Krieges, aber auch die Schönheit des Landes und die tiefe Liebesbeziehung zu einer Französin schlagen sich in seinem damaligen Œuvre nieder.
• Nays überraschend lyrische und dicht komponierte Arbeiten dieser Jahre markieren einen ersten klassischen Höhepunkt innerhalb seines künstlerischen Schaffens.
• Vergleichbare Arbeiten befinden sich in bedeutenden musealen Sammlungen, darunter das Museum Ludwig, Köln, die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und die Hamburger Kunsthalle
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Frankreich.
Privatsammlung Frankreich (2000 vom Vorgenannten erworben).

LITERATUR: Magdalene Claesges, Ernst Wilhelm Nay. Werkverzeichnis. Aquarelle - Gouachen - Zeichnungen, Bd. 1: 1919-1948, Ostfildern 2012, S. 167, WVZ-Nr. 43-020 (m. Farbabb.).

"In seiner spärlichen Freizeit malt Nay insgeheim an kleinen Aquarellen, den Vorboten eines Zyklus von Gouachen und kleineren Ölbildern, die in ihrer malerischen Dichte und miniaturhaften Kostbarkeit potenziert ein Stück Freiheit seines beengten Daseins zum Ausdruck bringen."
Elisabeth Nay-Scheibler, in: Aurel Scheibler, E. W. Nay. Werkverzeichnis der Ölgemälde, Bd. I: 1922-1951, Köln 1990, S. 198.

Aufrufzeit: 08.12.2023 - ca. 13.08 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Ernst Wilhelm Nay "Liegende"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.