415
Hermann Max Pechstein
Ruhendes Mädchen, 1921.
Aquarell über Bleistift
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Ruhendes Mädchen. 1921.
Aquarell über Bleistift.
Links unten signiert und datiert. 44,4 x 60,8 cm (17,4 x 23,9 in), blattgroß.
Der Hintergrund verweist auf die Wandmalerei in Pechsteins Atelier in der Kurfürstenstraße 126, vgl. das Ölgemälde "Der Sohn des Künstlers auf dem Sofa" (WVZ Soika 1917/99). [CH].
• In intimer Nahsicht und mit mal kräftiger, mal zart lasierender Farbigkeit zeigt Pechstein sein Modell in friedlicher Ruhe und Kontemplation.
• Der Hintergrund verweist auf das Berliner Atelier, sodass Pechsteins erste Ehefrau Lotte als Modell gedient haben könnte.
• Im März 1921 reist Pechstein dann erstmals nach Leba im damaligen Pommern, wo er sich in den Frühlings- und Sommermonaten in Marta Möller, die Tochter des dortigen Gastwirts, verliebt.
• Noch im Dezember desselben Jahres lässt er sich von seiner Ehefrau Lotte scheiden und beginnt eine Beziehung mit der jungen Frau, die er 1923 schließlich heiratet.
• Im Entstehungsjahr schafft Pechstein auch einen kleinen Zyklus von etwa fünf Gemälden, in denen er Marta als Schlafende oder Ruhende, auch gemeinsam mit ihrer Schwester porträtiert.
• Mit selbstbewusstem Strich und expressiver Farbigkeit übersetzt der Künstler ein tradiertes kunsthistorisches Motiv in das 20. Jahrhundert.
Mit dem Duplikat der Expertise von Max K. Pechstein von 1988.
Das Werk ist im Archiv der Max Pechstein UHRG, Hamburg/ Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Museum Marl.
Privatsammlung Rheinland.
Kunsthandel Wolfgang Werner, Bremen.
Galerie Neher, Essen.
Privatsammlung Norddeutschland (1992 erworben).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 24. Auktion, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 25.5.1992, Los 34 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.51 h +/- 20 Min.
Aquarell über Bleistift.
Links unten signiert und datiert. 44,4 x 60,8 cm (17,4 x 23,9 in), blattgroß.
Der Hintergrund verweist auf die Wandmalerei in Pechsteins Atelier in der Kurfürstenstraße 126, vgl. das Ölgemälde "Der Sohn des Künstlers auf dem Sofa" (WVZ Soika 1917/99). [CH].
• In intimer Nahsicht und mit mal kräftiger, mal zart lasierender Farbigkeit zeigt Pechstein sein Modell in friedlicher Ruhe und Kontemplation.
• Der Hintergrund verweist auf das Berliner Atelier, sodass Pechsteins erste Ehefrau Lotte als Modell gedient haben könnte.
• Im März 1921 reist Pechstein dann erstmals nach Leba im damaligen Pommern, wo er sich in den Frühlings- und Sommermonaten in Marta Möller, die Tochter des dortigen Gastwirts, verliebt.
• Noch im Dezember desselben Jahres lässt er sich von seiner Ehefrau Lotte scheiden und beginnt eine Beziehung mit der jungen Frau, die er 1923 schließlich heiratet.
• Im Entstehungsjahr schafft Pechstein auch einen kleinen Zyklus von etwa fünf Gemälden, in denen er Marta als Schlafende oder Ruhende, auch gemeinsam mit ihrer Schwester porträtiert.
• Mit selbstbewusstem Strich und expressiver Farbigkeit übersetzt der Künstler ein tradiertes kunsthistorisches Motiv in das 20. Jahrhundert.
Mit dem Duplikat der Expertise von Max K. Pechstein von 1988.
Das Werk ist im Archiv der Max Pechstein UHRG, Hamburg/ Berlin, dokumentiert.
PROVENIENZ: Museum Marl.
Privatsammlung Rheinland.
Kunsthandel Wolfgang Werner, Bremen.
Galerie Neher, Essen.
Privatsammlung Norddeutschland (1992 erworben).
LITERATUR: Villa Grisebach Auktionen, Berlin, 24. Auktion, Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts, 25.5.1992, Los 34 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 17.51 h +/- 20 Min.
415
Hermann Max Pechstein
Ruhendes Mädchen, 1921.
Aquarell über Bleistift
Schätzpreis: € 60.000 - 80.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hermann Max Pechstein "Ruhendes Mädchen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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