478
Karl Hofer
Mädchen vor Architektur, 1949.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Mädchen vor Architektur. 1949.
Öl auf Leinwand.
Links unten monogrammiert (in Ligatur) und datiert. Auf dem Keilrahmen betitelt "2 Frauen vor Architektur". 101 x 70,5 cm (39,7 x 27,7 in).
Das Werk ist auf einer Fotografie des Berliner Kunstfotografen Ewald Gnilka dokumentiert, mit dem Karl Hofer etwa ab Mitte der 1940er Jahre zusammenarbeitete, Archiv-Nr. 25620. [CH].
• Eines der bedeutenden und gesuchten Paarbilder des Künstlers.
• Mit der hellen, reduzierten Farbpalette, dem klaren Formenrepertoire und dem ungewöhnlichen, die Figuren einrahmenden architektonischen Hintergrund gelingt dem Künstler eine besonders moderne, zeitlose Darstellung.
• Die für Hofers Œuvre charakteristischen, nur auf den ersten Blick verletzlich wirkenden, in sich gekehrten Frauenfiguren zeigt Hofer hier durch ihre Größe, körperliche Verfassung und selbstbewusste Ausstrahlung als starke Persönlichkeiten.
• Moderne Weiterentwicklung der Motivik des früheren Gemäldes "Zwei Freundinnen" in der Hamburger Kunsthalle (1923/24).
• In diesen Nachkriegsjahren kann Hofer an seine Erfolge anknüpfen, bspw. sind seine Figurengemälde 1957 auf der legendären Ausstellung "German Art of the 20th Century" im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt.
PROVENIENZ: Galerie A. M. Bänninger, Berlin/Zürich.
Galerie K. Meissner, Zürich.
Privatsammlung Schweiz.
Galerie Salis & Vertes, Salzburg.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Retrospektiv. Karl Hofer 1878-1955, Baukunst-Galerie, Köln, 27.1.-15.4.1967, Kat.-Nr. 60 (m. Abb.).
Gedächtnisausstellung Karl Hofer 1878-1955, Kulturamt der Stadt Salzburg / Museum Carolino Augusteum, Museumspavillon im Mirabellgarten, Salzburg, 4.7.-31.8.1975, Kat.-Nr. 19 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert, Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, S. 66, WVZ-Nr. 2207 (m. SW-Abb.).
Doris Schmidt (Hrsg.), Briefe an Günther Franke. Porträt eines deutschen Kunsthändlers, Köln 1970, S. 122, Karl Hofer an Günther Franke, Brief vom 22.12.1951 (Fußnote 4).
Christie's, London, German and Austrian Art, 11.10.1995, S. 210, Los 197 (m. Farbabb.).
"Seine Figuren drängen sich aneinander, wie um sich gegenseitig Schutz zu geben, mit furchtsamen, ahnungslosen oder introvertiert abwartendem Ausdruck."
Dr. Frank Schmidt, damaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle, 2012, in: Ausst.-Kat. Karl Hofer. Von Lebensspuk und stiller Schönheit, Hamburger Kunsthalle, 2012, S. 90.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.16 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Links unten monogrammiert (in Ligatur) und datiert. Auf dem Keilrahmen betitelt "2 Frauen vor Architektur". 101 x 70,5 cm (39,7 x 27,7 in).
Das Werk ist auf einer Fotografie des Berliner Kunstfotografen Ewald Gnilka dokumentiert, mit dem Karl Hofer etwa ab Mitte der 1940er Jahre zusammenarbeitete, Archiv-Nr. 25620. [CH].
• Eines der bedeutenden und gesuchten Paarbilder des Künstlers.
• Mit der hellen, reduzierten Farbpalette, dem klaren Formenrepertoire und dem ungewöhnlichen, die Figuren einrahmenden architektonischen Hintergrund gelingt dem Künstler eine besonders moderne, zeitlose Darstellung.
• Die für Hofers Œuvre charakteristischen, nur auf den ersten Blick verletzlich wirkenden, in sich gekehrten Frauenfiguren zeigt Hofer hier durch ihre Größe, körperliche Verfassung und selbstbewusste Ausstrahlung als starke Persönlichkeiten.
• Moderne Weiterentwicklung der Motivik des früheren Gemäldes "Zwei Freundinnen" in der Hamburger Kunsthalle (1923/24).
• In diesen Nachkriegsjahren kann Hofer an seine Erfolge anknüpfen, bspw. sind seine Figurengemälde 1957 auf der legendären Ausstellung "German Art of the 20th Century" im Museum of Modern Art, New York, ausgestellt.
PROVENIENZ: Galerie A. M. Bänninger, Berlin/Zürich.
Galerie K. Meissner, Zürich.
Privatsammlung Schweiz.
Galerie Salis & Vertes, Salzburg.
Privatsammlung Süddeutschland (vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Retrospektiv. Karl Hofer 1878-1955, Baukunst-Galerie, Köln, 27.1.-15.4.1967, Kat.-Nr. 60 (m. Abb.).
Gedächtnisausstellung Karl Hofer 1878-1955, Kulturamt der Stadt Salzburg / Museum Carolino Augusteum, Museumspavillon im Mirabellgarten, Salzburg, 4.7.-31.8.1975, Kat.-Nr. 19 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert, Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, S. 66, WVZ-Nr. 2207 (m. SW-Abb.).
Doris Schmidt (Hrsg.), Briefe an Günther Franke. Porträt eines deutschen Kunsthändlers, Köln 1970, S. 122, Karl Hofer an Günther Franke, Brief vom 22.12.1951 (Fußnote 4).
Christie's, London, German and Austrian Art, 11.10.1995, S. 210, Los 197 (m. Farbabb.).
"Seine Figuren drängen sich aneinander, wie um sich gegenseitig Schutz zu geben, mit furchtsamen, ahnungslosen oder introvertiert abwartendem Ausdruck."
Dr. Frank Schmidt, damaliger Direktor der Hamburger Kunsthalle, 2012, in: Ausst.-Kat. Karl Hofer. Von Lebensspuk und stiller Schönheit, Hamburger Kunsthalle, 2012, S. 90.
Aufrufzeit: 09.12.2023 - ca. 19.16 h +/- 20 Min.
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Karl Hofer
Mädchen vor Architektur, 1949.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Mädchen vor Architektur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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