Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 271


271
Markus Lüpertz
Teltower Tisch, 2010.
Öl auf Holz
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
+
Teltower Tisch. 2010.
Öl auf Holz.
Links oben monogrammiert und betitelt. 144 x 165 cm (56,6 x 64,9 in).
[MH].

• Mit dem Titel verweist Lüpertz auf den Ort seines damaligen Ateliers in Teltow.
• Die zurückhaltende Bildsprache vermittelt eine beruhigende Melancholie.
• Werke des Künstlers sind in den wichtigsten internationalen Sammlungen vertreten, darunter die Pinakothek der Moderne, München, das Museum of Modern Art, New York, die Tate Gallery, London, sowie das Centre Pompidou, Paris
.

Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde von Prof. Markus Lüpertz bestätigt, dem wir für die freundliche Unterstützung danken.

PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Köln (verso auf dem Rahmen mit einem Etikett).
Privatsammlung Bayern (wohl Galerie Noah, Augsburg).

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.48 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Markus Lüpertz "Teltower Tisch"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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