223
Markus Lüpertz
Dürers Garten - Feuer, 2001.
Öl und Papier auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Dürers Garten - Feuer. 2001.
Öl und Papier auf Leinwand.
Links unten monogrammiert. 81 x 100 cm (31,8 x 39,3 in).
Im Original Künstlerrahmen. [MH].
• Aus der 20 Gemälde umfassenden Werkgruppe "Dürers Garten" – eine Hommage an den großen Renaissance-Künstler Albrecht Dürer.
• Lüpertz zitiert Dürers Meisterstiche "Melancholie", "Hieronymus im Gehäuse" und "Ritter, Tod und Teufel".
• Markus Lüpertz errichtet in jedem seiner Werke einen neuen bildnerischen Kosmos und lässt dem Betrachter vielerlei Interpretationsspielraum.
• Seine Gemälde befinden sich heute in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, u. a. im Louisiana Museum of Modern Art, Humlebæk, in der Pinakothek der Moderne, München, sowie im Stedelijk Museum, Amsterdam.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde von Prof. Markus Lüpertz bestätigt, dem wir für die freundliche Unterstützung danken.
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Köln (auf der Rahmenrückpappe mit einer handschriflichen Notiz).
Privatsammlung Bayern.
AUSSTELLUNG: Markus Lüpertz. Dürers Garten, Neue Galerie im Höhmann-Haus, Augsburg / Ecke Galerie, Augsburg, November-Januar 2001/02.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.44 h +/- 20 Min.
Öl und Papier auf Leinwand.
Links unten monogrammiert. 81 x 100 cm (31,8 x 39,3 in).
Im Original Künstlerrahmen. [MH].
• Aus der 20 Gemälde umfassenden Werkgruppe "Dürers Garten" – eine Hommage an den großen Renaissance-Künstler Albrecht Dürer.
• Lüpertz zitiert Dürers Meisterstiche "Melancholie", "Hieronymus im Gehäuse" und "Ritter, Tod und Teufel".
• Markus Lüpertz errichtet in jedem seiner Werke einen neuen bildnerischen Kosmos und lässt dem Betrachter vielerlei Interpretationsspielraum.
• Seine Gemälde befinden sich heute in zahlreichen bedeutenden Sammlungen, u. a. im Louisiana Museum of Modern Art, Humlebæk, in der Pinakothek der Moderne, München, sowie im Stedelijk Museum, Amsterdam.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde von Prof. Markus Lüpertz bestätigt, dem wir für die freundliche Unterstützung danken.
PROVENIENZ: Galerie Michael Werner, Köln (auf der Rahmenrückpappe mit einer handschriflichen Notiz).
Privatsammlung Bayern.
AUSSTELLUNG: Markus Lüpertz. Dürers Garten, Neue Galerie im Höhmann-Haus, Augsburg / Ecke Galerie, Augsburg, November-Januar 2001/02.
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.44 h +/- 20 Min.
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Markus Lüpertz
Dürers Garten - Feuer, 2001.
Öl und Papier auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Markus Lüpertz "Dürers Garten - Feuer"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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