Auktion: 553 / Contemporary Day Sale am 07.06.2024 in München Lot 155


155
Sean Scully
5.6.97, 1997.
Aquarell über Bleistift
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
+
5.6.97. 1997.
Aquarell über Bleistift.
Unten mittig signiert und rechts unten datiert bzw. betitelt. Auf festem Aquarellpapier. 44,9 x 38,1 cm (17,6 x 15 in), Blattgröße. [CH].

• Scullys ausdrucksstarke Aquarelle entstehen als eigenständige Werkgruppe parallel zu seinen großformatigen Gemälden.
• Seine sog. "Inset"-Gemälde, Werke mit in die Leinwand eingesetzten kleineren bemalten Leinwänden, übersetzt Scully in diesem Werk motivisch in die Aquarelltechnik.
• 1996/97 zeigen u. a. die Staatliche Graphische Sammlung der Neuen Pinakothek in München, das Museum Folkwang in Essen und die Galerie Nationale du Jeu de Paume in Paris eine umfassende Wanderausstellung zu den Papierarbeiten des Künstlers.
• Aquarelle aus den 1990er Jahren befinden sich u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art in New York, der National Gallery of Art in Washington, des Los Angeles County Museum of Art und des Philadelphia Museum of Art
.

PROVENIENZ: Galerie Lelong, New York.
Privatsammlung (1998 vom Vorgenannten erworben).

Aufrufzeit: 07.06.2024 - ca. 14.46 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sean Scully "5.6.97"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.