154
Karl Hofer
Akt mit erhobenen Armen, 1951.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Akt mit erhobenen Armen. 1951.
Öl auf Leinwand.
Unten rechts monogrammiert und datiert (in Ligatur). Verso auf dem Keilrahmen mit dem Nachlassetikett, dort nummeriert "458". 90 x 46 cm (35,4 x 18,1 in). [KA].
• Ausdrucksstark, verführerisch und meisterhaft: Hofers künstlerische Auseinandersetzung mit der weiblichen Form gehört zu den zentralen Themen seines Gesamtwerks.
• Fast 25 Jahre in Privatbesitz.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• 1955 wird sein Schaffen posthum mit der Präsentation auf der documenta I, der ersten großen Kunstausstellung nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Apologie an die vom Nationalsozialismus verfemten Künstler, gewürdigt.
• Weitere Aktgemälde von Karl Hofer befinden sich in bedeutenden musealen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art in New York, im Cleveland Museum of Art sowie in der Albertina Wien.
PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers: Nachlass-Nr. 487, Wirnitzer-Liste Nr. 101 (jeweils verso mit einem Etikett).
Privatbesitz.
Galerie Andreas Baumgartl, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2001 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Hofer. Wiedergewonnene Verluste. Bilder aus den letzten Jahren, Galerie Andreas Baumgartl, München, 27.4.-23.6.2001, S. 27 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 2381 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
Öl auf Leinwand.
Unten rechts monogrammiert und datiert (in Ligatur). Verso auf dem Keilrahmen mit dem Nachlassetikett, dort nummeriert "458". 90 x 46 cm (35,4 x 18,1 in). [KA].
• Ausdrucksstark, verführerisch und meisterhaft: Hofers künstlerische Auseinandersetzung mit der weiblichen Form gehört zu den zentralen Themen seines Gesamtwerks.
• Fast 25 Jahre in Privatbesitz.
• Zum ersten Mal auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
• 1955 wird sein Schaffen posthum mit der Präsentation auf der documenta I, der ersten großen Kunstausstellung nach dem Zweiten Weltkrieg und eine Apologie an die vom Nationalsozialismus verfemten Künstler, gewürdigt.
• Weitere Aktgemälde von Karl Hofer befinden sich in bedeutenden musealen Sammlungen, u. a. im Museum of Modern Art in New York, im Cleveland Museum of Art sowie in der Albertina Wien.
PROVENIENZ: Aus dem Nachlass des Künstlers: Nachlass-Nr. 487, Wirnitzer-Liste Nr. 101 (jeweils verso mit einem Etikett).
Privatbesitz.
Galerie Andreas Baumgartl, München.
Privatsammlung Süddeutschland (2001 vom Vorgenannten erworben).
AUSSTELLUNG: Karl Hofer. Wiedergewonnene Verluste. Bilder aus den letzten Jahren, Galerie Andreas Baumgartl, München, 27.4.-23.6.2001, S. 27 (m. Abb.).
LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 3, Köln 2007, WVZ-Nr. 2381 (m. Abb.).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 15.12 h +/- 20 Min.
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Karl Hofer
Akt mit erhobenen Armen, 1951.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Akt mit erhobenen Armen"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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