Auktion: 560 / Evening Sale am 06.12.2024 in München Lot 39


39
Karl Hofer
Mädchen mit Zopf, Um 1925.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 150.000 - 250.000
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Mädchen mit Zopf. Um 1925.
Öl auf Leinwand.
Links unten monogrammiert (in Ligatur). 92,8 x 70 cm (36,5 x 27,5 in). [CH].


• Charakteristisches Mädchenbildnis der Neuen Sachlichkeit.
• Aus Karl Hofers bester Schaffenszeit, den wichtigen 1920er Jahren.
• 1925 sind seine Werke Teil der legendären Ausstellung "Neue Sachlichkeit" in der Kunsthalle Mannheim.
• Meisterlich inszenierte Stimmung: Die geheimnisvoll-entrückten Frauenbildnisse gehören zu den eindringlichsten Schöpfungen des Künstlers.
• Ein Spiel der Gegensätze: intensive Kalt-Warm-Kontraste, Introvertiertheit des Mädchens und Lebendigkeit der Blumen.
• Wiederentdeckung: Seit etwa 50 Jahren Teil einer süddeutschen Privatsammlung und im Werkverzeichnis Wohlert noch mit dem Vermerk "Verbleib unbekannt" publiziert.
• Geschlossene und bedeutende Provenienz: ehemals aus der renommierten Sammlung Oskar Reinhart (1885–1965), Winterthur.
• Weitere Gemälde aus dieser Entstehungszeit befinden sich u. a. in den Sammlungen des Albertinums der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, der Hamburger Kunsthalle, des Städel Museums, Frankfurt a. Main, des Museums Folkwang, Essen, und des Museum of Modern Art, New York
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Wir danken Harry Joelson-Strohbach, Kunst Museum Winterthur, für die freundliche wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Sammlung Oskar Reinhart, Winterthur (direkt vom Künstler).
Sammlung Anne-Marie Bänninger-Kaestle, Berlin/Zürich (1964 vom Vorgenannten).
Baukunst Galerie, Köln (um 1967/1969 in Kommission, auf dem Keilrahmen mit dem handschriftl. bez. Galerieetikett).
Privatsammlung Baden-Württemberg (in den 1970er Jahren, wohl 1974, von Anne-Marie Bänninger-Kaestle erhalten).
Seitdem in Familienbesitz.

AUSSTELLUNG: Karl Hofer, Baukunst-Galerie, Köln, 27.1.-15.4.1967, Kat.-Nr. 13 (m. SW-Abb.).
Karl Hofer, Baukunst-Galerie, Köln, 11.10.-9.11.1968, Kat.-Nr. 5.
Karl Hofer, Kunsthalle Wilhelmshaven, 20.4.-11.5.1969, Kat.-Nr. 7 (m. SW-Abb.).

LITERATUR: Karl Bernhard Wohlert (Bearb.), Markus Eisenbeis (Hrsg.), Karl Hofer. Werkverzeichnis der Gemälde, Bd. 2, Köln 2008, WVZ-Nr. 601 (m. SW-Abb.).
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Anke Manigold, Der Hamburger Maler Friedrich Ahlers-Hestermann 1883-1973. Leben u. Werk, Hamburg 1986, S. 94f.

"Nie habe ich eine Figuration nach der äußeren Natur des Zufälligen geschaffen. Der Impressionismus vermochte mich darum nicht zu berühren. Die Extasen des Expressionismus lagen mir nicht. Der Mensch und das Menschliche war und ist immerdauerndes Objekt meiner Darstellungen."
Karl Hofer, zit. nach: Ausst.-Kat. Karl Hofer. Von Lebensspuk und stiller Schönheit, Hamburger Kunsthalle, 2012, S. 14.

Aufrufzeit: 06.12.2024 - ca. 18.16 h +/- 20 Min.

Mit seinen zeitlosen, zurückgenommenen und zugleich geheimnisvoll-anmutigen Figurendarstellungen gehört Karl Hofer zu den großen künstlerischen Positionen der deutschen Kunst des 20. Jahrhunderts. Die zumeist weiblichen Protagonistinnen zeigt der Künstler stets im Augenblick des nahezu skulpturalen Innehaltens, mit einer kaum bestimmbaren Empfindung und geistigen Entrücktheit, deren Quelle die Betrachtenden aufgrund der im Bild oftmals nicht ausgeführten Erzählung nicht ergründen können.
In ihrer fast nüchternen Klarheit und geordneten Form sowie der darin enthaltenen Ruhe und Stille der Dinge entstehen Hofers Gemälde in enger Verbindung zu der Kunst der Neuen Sachlichkeit. Einige Arbeiten sind 1925 in der legendären Ausstellung "Neue Sachlichkeit" in der Kunsthalle Mannheim zu sehen.

Auch in dem hier angebotenen Porträt zeigt Hofer die Dargestellte – im charakteristischen "Hofer-Typus“, mit mandelförmigen Augen, hellem Teint und spitz zulaufendem Kinn – in sich ruhend, mit gesenktem Blick und in ihrem Schoß liegenden Händen. Umspielt nicht ein leichtes Lächeln ihre Lippen? Die Figur rückt er nah an die vordere Bildgrenze heran, doch ihr Blick ist abgewendet und es ist kein Austausch, keine Kontaktaufnahme möglich. Warum hat Hofer stets von Neuem Mädchen mit Blumen gemalt? So banal es klingt – die Verbindung von Frau und Blume war und ist nichts anderes als eine Huldigung an die Frau. In der Renaissance waren Bilder von Mädchen und Frauen mit Blumen zumeist Darstellungen der Flora – in der römischen Mythologie die Göttin der Blüte. Es waren Porträts, pointiert mit wenigen Blumen als Accessoire, und spielerisch einer leicht erotischen Pointe, die erst durch diese 'Rollendarstellung' erlaubt war.
Das Gemälde offenbart sich als Spiel der Gegensätze: Der dem Bild intrinsischen Stille, der Introvertiertheit der Dargestellten und ihrer einfachen, hochgeschlossenen Kleidung setzt Hofer die äußerst bunte, kräftige Farbigkeit und nahezu irritierende Lebendigkeit des fröhlichen Blumenstraußes entgegen. Ihre erwachsene Ernsthaftigkeit wirkt in Anbetracht ihres jugendlichen Gesichts und des fast kindlichen, langen Zopfes widersprüchlich, zudem setzt der Künstler neben intensive warme Farben kontrastreiche Akzente in intensivem kühlem Blau und leuchtend frischem Grün.
Durch seine für sein Schaffen charakteristische formale Reduzierung auf einzelne wesentliche Bildelemente, moderne motivische Akzente wie den gänzlich leeren, der Realität enthobenen Hintergrund und der seinen Figuren intrinsischen In-sich-Gekehrtheit gelingt es Hofer, eine ganz eigene, zeitgenössische Bildsprache zu entwickeln und eine allgemeingültige Darstellung von zeitloser Ästhetik zu schaffen, deren Stimmung auch in den Betrachtern des 21. Jahrhunderts Widerhall findet.

Zur Entstehungszeit befindet sich Karl Hofer auf dem Höhepunkt seiner künstlerischen Karriere. Er hält eine Professur für Malerei an den Vereinigten Staatsschulen für freie und angewandte Kunst in Berlin-Charlottenburg, seine Werke sind damals bereits in fast 30 musealen Sammlungen vertreten. 1924 stellt der Künstler auf der "International Exhibition of Paintings" des Carnegie Institute in Pittsburgh aus, 1927 wird er dort auch als Mitglied der Jury berufen. Ab 1928 ist er Vorstand der Berliner Secession und auch im erweiterten Vorstand des Deutschen Künstlerbundes tätig. 1929 wird er Mitglied des Senats der Preußischen Akademie der Künste. Im Juni 1933 findet dieser Erfolg zunächst ein jähes Ende. Hofer wird als Hochschullehrer suspendiert, über 300 seiner Werke werden 1937 als "entartete Kunst" aus öffentlichen Sammlungen und Museen entfernt, neun davon in der Münchner Ausstellung "Entartete Kunst" gezeigt. 1943 zerstören Bombenangriffe das Berliner Atelier des Künstlers und einen Großteil der darin befindlichen Bilder. [CH]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Karl Hofer "Mädchen mit Zopf"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.