Auktion: 560 / Evening Sale am 06.12.2024 in München Lot 2


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Tony Cragg
Never Mind, 2013.
Edelstahl
Schätzpreis: € 120.000 - 180.000
+
Never Mind. 2013.
Edelstahl.
Unten setilich mit der Signatur. Aus einer Auflage von 5 Exemplaren. 75 x 58 x 61 cm (29,5 x 22,8 x 24 in).
Unikat, aufgrund der Herstellungsart und der händischen Nachbearbeitung.

• Tony Cragg gilt als einer der international bedeutendsten Bildhauer der Gegenwart.
• Der Turner Prize (1988) der Tate Gallery und der Praemium Imperiale (2007) der japanischen Kaiserfamilie sind nur zwei der vielen an Tony Cragg verliehenen Auszeichnungen.
• Tony Craggs Skulpturen befinden sich in zahlreichen bedeutenden öffentlichen Sammlungen, wie der Tate Gallery, London, dem Museum Ludwig, Köln, und dem Von der Heydt-Museum, Wuppertal.
• Archaisch elementare Abstraktion in technisch perfekter Formenerotik.
• Allansichtig spektakulär
.

Mit dem vom Künstler signierten Galeriezertifikat (in Kopie).

PROVENIENZ: Privatsammlung USA.

AUSSTELLUNG: Tony Cragg - Parts of the world, Retrospektive. Von der Heydt-Museum, Wuppertal, 19.4.-14.8.2016, S. 275 u. Abb. S. 374 (anderes Exemplar).

"Bildhauerei bedeutet, dass ein Künstler ein Material als Erweiterung seiner selbst benutzt und einen Dialog mit dem Material beginnt, um etwas Neues zu entdecken und zu schaffen: Poesie."
Tony Cragg, zit. nach: John Wood, Ein Interview mit Tony Cragg, in: Ausst.-Kat. Tony Cragg. In and Out of Material, Akademie der Künste, Berlin; Wilhelm Lehmbruck Museum, Duisburg, 2006/07, S. 142.

Aufrufzeit: 06.12.2024 - ca. 17.02 h +/- 20 Min.

Cragg entwickelt Formschichtungen in leichter Dynamik, lässt einen Schwung entstehen, der in der auf Hochglanz polierten Oberfläche seine Entsprechung findet. Mit jeder Bewegung von uns entsteht eine neu gesehene Bewegung der Skulptur, ein neuer Eindruck, ein neuer Sinn. Gerade diese Vielfältigkeit ist der Schlüssel zu Tony Craggs faszinierenden Skulpturen. Mit jedem Blick findet man neue Perspektiven, weitere Assoziationen und Reflexionen. Diese Variabilität und Offenheit lässt die Objekte immer warm und freundlich erscheinen, auch wenn das Material des Edelstahls traditionell eher mit Begriffen wie Kühle und Technik assoziiert wird. Mit großer dynamischer Eleganz und ästhetischer Vollendung bringt Cragg das hier verwendete Material, den wie flüssiges Silber glänzenden Edelstahl, in eine Form, die dessen Qualitäten zelebriert und dem fantasievollen Betrachter eine unendliche Anzahl verschiedener Assoziationsmöglichkeiten eröffnet. Gerade in dieser detaillierten Behandlung der Oberflächen liegt auch der Grund, warum auch Auflagenobjekte Tony Craggs als Unikate gelten: denn jede Oberfläche ist anders.
"Bewegung hat mit Material zu tun. Was soll sich sonst bewegen, wenn nicht das Material. Im Vakuum gibt es keine Bewegung. Auch Licht, Intelligenz, Emotionen sind im weitesten Sinn die Phänomene des Materials. Da kann man sehen, welchen Erwartungen sich das Material stellen kann." (Tony Cragg im Gespräch mit Helga Meister, in: Kunstforum International, Bd. 200) Cragg ermöglicht eine neue Sicht auf diesen Werkstoff, er fordert uns dazu auf, all unsere Seh- und Denkgewohnheiten loszulassen, und weist damit den Weg auf eine neue Sicht der Welt. [EH]




Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Tony Cragg "Never Mind"
Dieses Objekt wird differenzbesteuert, zuzüglich einer Einfuhrumsatzabgabe in Höhe von 7 % (Ersparnis von etwa 5 % im Vergleich zur Regelbesteuerung) oder regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.