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203
Frank Stella
To Professor Friedrich Schütz, April 26, 1811, 1999.
Mischtechnik. Aluminium, Metall, Kunststoff, Fa...
Schätzpreis: € 30.000 - 50.000
To Professor Friedrich Schütz, April 26, 1811. 1999.
Mischtechnik. Aluminium, Metall, Kunststoff, Farbe. Unikat.
Ca. 45 x 48,5 x 37 cm (17,7 x 19 x 14,5 in).
In der Publikation von F. J. Verspohl aus dem Jahr 2001 noch ohne die grüne Netzstruktur abgebildet. Diese wurde wohl vom Künstler nachträglich angebracht, der seine Arbeiten zu Lebzeiten oftmals überarbeitete. Die Netzstruktur war beim Erwerb der Arbeit im Jahr 2002 durch den aktuellen Besitzer bereits vorhanden. [AR].
• Unikat aus der "Heinrich von Kleist-Serie".
• Explosion von Form und Farbe: Frank Stella erobert mit seinen Wandskulpturen die Dreidimensionalität.
• Seine Arbeiten der 1990er Jahre begeistern durch ihre Komplexität und die fantasievolle Vorstellungskraft des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
Wir bedanken uns bei der Barbara Mathes Gallery, New York, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Norddeutschland (seit 2002, Barbara Mathes Gallery, New York).
AUSSTELLUNG: Frank Stella: Love Letters and Correspondance, Barbara Mathes Gallery, New York, 28.10.-22.12.2000.
LITERATUR: F. J. Verspohl, Frank Stella: Heinrich von Kleist by Frank Stella. Werkverzeichnis der Heinrich von Kleist-Serie, Köln 2001, Tafel XXVI, S. 58f (m. Farbabb., hier noch ohne die grüne Netzstruktur).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.17 h +/- 20 Min.
Mischtechnik. Aluminium, Metall, Kunststoff, Farbe. Unikat.
Ca. 45 x 48,5 x 37 cm (17,7 x 19 x 14,5 in).
In der Publikation von F. J. Verspohl aus dem Jahr 2001 noch ohne die grüne Netzstruktur abgebildet. Diese wurde wohl vom Künstler nachträglich angebracht, der seine Arbeiten zu Lebzeiten oftmals überarbeitete. Die Netzstruktur war beim Erwerb der Arbeit im Jahr 2002 durch den aktuellen Besitzer bereits vorhanden. [AR].
• Unikat aus der "Heinrich von Kleist-Serie".
• Explosion von Form und Farbe: Frank Stella erobert mit seinen Wandskulpturen die Dreidimensionalität.
• Seine Arbeiten der 1990er Jahre begeistern durch ihre Komplexität und die fantasievolle Vorstellungskraft des Künstlers.
• Erstmals auf dem internationalen Auktionsmarkt angeboten (Quelle: artprice.com).
Wir bedanken uns bei der Barbara Mathes Gallery, New York, für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Norddeutschland (seit 2002, Barbara Mathes Gallery, New York).
AUSSTELLUNG: Frank Stella: Love Letters and Correspondance, Barbara Mathes Gallery, New York, 28.10.-22.12.2000.
LITERATUR: F. J. Verspohl, Frank Stella: Heinrich von Kleist by Frank Stella. Werkverzeichnis der Heinrich von Kleist-Serie, Köln 2001, Tafel XXVI, S. 58f (m. Farbabb., hier noch ohne die grüne Netzstruktur).
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.17 h +/- 20 Min.
203
Frank Stella
To Professor Friedrich Schütz, April 26, 1811, 1999.
Mischtechnik. Aluminium, Metall, Kunststoff, Fa...
Schätzpreis: € 30.000 - 50.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Frank Stella "To Professor Friedrich Schütz, April 26, 1811"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
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Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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