Auktion: 591 / Day Sale am 07.06.2025 in München button next Lot 217


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Emil Nolde
Tingel-Tangel II, 1907/1915.
Farblithografie in Blauschwarz, Braunrot und Zi...
Schätzpreis: € 20.000 - 30.000
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Tingel-Tangel II. 1907/1915.
Farblithografie in Blauschwarz, Braunrot und Zinnober.
Signiert, betitelt und bezeichnet "Probedruck". Einer von wenigen Probedrucken außerhalb der Auflage von 12. Auf glattem bräunlichem Papier. 32,5 x 48 cm (12,7 x 18,8 in). Papier: 43 x 60,2 cm (16,9 x 23,7 in).
[EH].

• Im Entstehungsjahr des Motivs 1907 wendet Nolde sich erstmals der Lithografie zu.
• 1913 findet der Künstler zur Farblithografie und entschließt sich 1915, besondere bestehende Lithografien – wie "Tingel-Tangel II" – farbig zu überdrucken.
• In der Flensburger Druckwerkstatt von August Westphalen findet er hierfür ein ideales und inspirierendes Arbeitsumfeld vor.
• Weitere Probedrucke in unterschiedlichen Farbvarianten befinden sich im Städel Museum, Frankfurt a. Main, dem Berliner Kupferstichkabinett und dem Smart Museum of Art, Chicago
.

PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.

LITERATUR: Gustav Schiefler, Christel Mosel, Martin Urban, Emil Nolde - Das graphische Werk, Bd. II: Holzschnitte, Lithographien, Hektographien, Köln 1996, WVZ-Nr. L 26 II.
Christian Ring, in: J. Maaß (Hrsg.), Emil Nolde. Graphik eines Malers, Berlin 2013, S. 9.

Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 16.36 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Emil Nolde "Tingel-Tangel II"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.


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