270
Hans (Jean) Arp
Initiale pour un éditeur, 1960.
Collage aus farbigem Karton
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Initiale pour un éditeur. 1960.
Collage aus farbigem Karton.
Verso auf einem Etikett handschriftlich signiert sowie typografisch datiert, betitelt und mit den Technikangaben bezeichnet. Unikat. 40 x 36 cm (15,7 x 14,1 in). [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Hans Arps Collagen sind poetische Manifestationen der freien Assoziation.
• Titelbild des Buches "Briefe an einen Verleger" (1965), erschienen zu Ehren des Limes-Verlegers Max Niedermayer.
• Bald organisch, bald konstruktiv geprägt, reflektiert Arps Formensprache die unerschöpfliche Vielfalt natürlicher Strukturen.
• Hervorragende Provenienz: Die Collage wird 1965 vom Künstler selbst Max Niedermayer zu dessen 60. Geburtstag überreicht.
• Collagen von Hans Arp befinden sich in den Sammlungen bedeutender Museen wie dem Museum of Modern Art, New York, dem Solomon R. Guggenheim Museum, New York, und dem San Francisco Museum of Modern Art.
Wir danken der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden (1965 direkt vom Künstler als Geschenk erhalten, anlässlich seines 60. Geburtstags).
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden (seit 1968, durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (seit 1979, vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Marguerite Valerie Schlüter, Briefe an einen Verleger. Max Niedermayer zum 60. Geburtstag, Wiesbaden 1965 (mit Abbildung auf dem Umschlag).
"Die Collage ist Poesie mit plastischen Mitteln."
(Hans Arp, zit. nach: arpmuseum.org, 2024)
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.46 h +/- 20 Min.
Collage aus farbigem Karton.
Verso auf einem Etikett handschriftlich signiert sowie typografisch datiert, betitelt und mit den Technikangaben bezeichnet. Unikat. 40 x 36 cm (15,7 x 14,1 in). [KA].
Weitere Werke aus der Sammlung Max Niedermayer, Limes-Verlag Wiesbaden, kommen im Evening Sale am 6. Juni und im Day Sale am 7. Juni sowie in unseren weiteren Auktionen im Laufe des Jahres zum Aufruf.
• Hans Arps Collagen sind poetische Manifestationen der freien Assoziation.
• Titelbild des Buches "Briefe an einen Verleger" (1965), erschienen zu Ehren des Limes-Verlegers Max Niedermayer.
• Bald organisch, bald konstruktiv geprägt, reflektiert Arps Formensprache die unerschöpfliche Vielfalt natürlicher Strukturen.
• Hervorragende Provenienz: Die Collage wird 1965 vom Künstler selbst Max Niedermayer zu dessen 60. Geburtstag überreicht.
• Collagen von Hans Arp befinden sich in den Sammlungen bedeutender Museen wie dem Museum of Modern Art, New York, dem Solomon R. Guggenheim Museum, New York, und dem San Francisco Museum of Modern Art.
Wir danken der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Sammlung Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden (1965 direkt vom Künstler als Geschenk erhalten, anlässlich seines 60. Geburtstags).
Nachlass Dr. Max Niedermayer, Wiesbaden (seit 1968, durch Erbschaft vom Vorgenannten).
Privatsammlung Rheinland-Pfalz (seit 1979, vom Vorgenannten erworben).
Seither in Familienbesitz.
LITERATUR: Marguerite Valerie Schlüter, Briefe an einen Verleger. Max Niedermayer zum 60. Geburtstag, Wiesbaden 1965 (mit Abbildung auf dem Umschlag).
"Die Collage ist Poesie mit plastischen Mitteln."
(Hans Arp, zit. nach: arpmuseum.org, 2024)
Aufrufzeit: 07.06.2025 - ca. 17.46 h +/- 20 Min.
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Hans (Jean) Arp
Initiale pour un éditeur, 1960.
Collage aus farbigem Karton
Schätzpreis: € 25.000 - 35.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Hans (Jean) Arp "Initiale pour un éditeur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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