Auktion: 554 / Modern Art Day Sale am 08.06.2024 in München Lot 442


442
Heinrich Eberhard
Kreuzabnahme, 1918.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 6.000 - 8.000
+
Kreuzabnahme. 1918.
Öl auf Leinwand.
Links unten signiert. Verso auf einem Etikett typografisch signiert, datiert, betitelt und bezeichnet. 110 x 90 cm (43,3 x 35,4 in). [AW].

• Expressive Darstellung eines der wichtigsten kunsthistorischen Motive.
• Meisterschüler von Adolf Hölzel an der Stuttgarter Kunstakademie.
• Neben Oskar Schlemmer und Willi Baumeister Mitglied der "Üecht"-Gruppe.
• 1916 Teilnehmer an der legendären Ausstellung "Hölzel und sein Kreis" in Freiburg und Frankfurt a. Main
.

Wir danken Frau Vanessa Sigalas für die freundliche wissenschaftliche Unterstützung.

PROVENIENZ: Besitz des Künstlers (bis mindestens Mitte der 1950er Jahre).
Galerie Dorn, Stuttgart.
Privatsammlung Baden-Württemberg.
Sammlung Hermann-Josef Bunte, Hamburg/Bielefeld (2012 vom Vorgenannten erworben).

AUSSTELLUNG: Das Glück in der Kunst. Expressionismus und Abstraktion um 1914. Sammlung Bunte, Kunsthalle Bielefeld, 21.3.-3.8.2014 (m. Farbabb. S. 134).
Hermann Stenner und seine Zeit: "… dies Streben nach dem ganz Grossen etwas in der Kunst …", Kunstforum Hermann Stenner, Bielefeld, 20.1.-18.8.2019, Kat.-Nr. 36.
Die Sammlung Bunte. Expressionistische Meisterwerke des 20. Jahrhunderts, Ausstellungszentrum Gut Altenkamp, Papenburg, 12.7.-25.10.2020.

LITERATUR: Vanessa Sigalas, Der Maler Heinrich Eberhard (1884-1973). Monografie und Werkverzeichnis der Gemälde, Weimar 2014, WVZ-Nr. G-1918.09a (m. Farbabb. S. 460).
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Nagel Auktionen, 684. Auktion, 27.6.2012, Los 253 (m. Farbabb. S. 44).

Aufrufzeit: 08.06.2024 - ca. 17.56 h +/- 20 Min.





Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Heinrich Eberhard "Kreuzabnahme"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 32 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 27 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

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Zuschlagspreis bis 800.000 Euro: hieraus Aufgeld 27 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 800.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 21 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 800.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer, derzeit 19 %, erhoben. Als Ausnahme hiervon wird bei gedruckten Büchern der ermäßigte Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % hinzugerechnet.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.