342
A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Pferd und Mongole, 1996.
Farbserigrafie
Schätzpreis: € 1.000
A. R. Penck
Das blaue Pferd und der Mongole. Orig.-Farbserigraphie, signiert und bezeichnet "e.a.". 1996. Auf Vélin. 80 : 110 cm. Papierformat 120 : 99 cm.
Künstlerexemplar außerhalb der Auflage von 40 Exemplaren.
In Das blaue Pferd und der Mongole werden die charakteristischen Motive von Penck hervorgehoben, darunter seine ikonischen Strichmännchen, Tiere und Symbole wie das Auge. Das blaue Pferd wurde bereits bei Marc thematisiert, und kann auch bei Penck für Freiheit, Kraft und Vitalität stehen, die blaue Farbe deutet auf Ruhe und Frieden hin. In Verbindung mit dem Mongolen gesehen ist das vielleicht der Ausdruck für den Wandel, den die Mongolei seit 1992 im Wandel zum demokratischen Rechtsstaat vollzogen hat.
- ZUSTAND: Mit 2 kleinen Griffknicken im weißen Randbereich, am Unterrand mit minim, kl. Einriß (ca. 3 mm), sonst schönes Exemplar. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Seit 2012 in süddeutschem Privatbesitz.
Artist's proof outside of the edition of 40. Orig. color serigraph, signed and inscribed "e.a." On wove paper. 80 : 110 cm. Paper size 120 : 99 cm. - With 2 small handling creases in the white margin, a minimal, small tear (approx. 3 mm) in the lower margin. Otherwise, a fine copy. Described unframed.
Das blaue Pferd und der Mongole. Orig.-Farbserigraphie, signiert und bezeichnet "e.a.". 1996. Auf Vélin. 80 : 110 cm. Papierformat 120 : 99 cm.
Künstlerexemplar außerhalb der Auflage von 40 Exemplaren.
In Das blaue Pferd und der Mongole werden die charakteristischen Motive von Penck hervorgehoben, darunter seine ikonischen Strichmännchen, Tiere und Symbole wie das Auge. Das blaue Pferd wurde bereits bei Marc thematisiert, und kann auch bei Penck für Freiheit, Kraft und Vitalität stehen, die blaue Farbe deutet auf Ruhe und Frieden hin. In Verbindung mit dem Mongolen gesehen ist das vielleicht der Ausdruck für den Wandel, den die Mongolei seit 1992 im Wandel zum demokratischen Rechtsstaat vollzogen hat.
- ZUSTAND: Mit 2 kleinen Griffknicken im weißen Randbereich, am Unterrand mit minim, kl. Einriß (ca. 3 mm), sonst schönes Exemplar. Unausgerahmt beschrieben. - PROVENIENZ: Seit 2012 in süddeutschem Privatbesitz.
Artist's proof outside of the edition of 40. Orig. color serigraph, signed and inscribed "e.a." On wove paper. 80 : 110 cm. Paper size 120 : 99 cm. - With 2 small handling creases in the white margin, a minimal, small tear (approx. 3 mm) in the lower margin. Otherwise, a fine copy. Described unframed.
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A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler)
Pferd und Mongole, 1996.
Farbserigrafie
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Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu A. R. Penck (d.i. Ralf Winkler) "Pferd und Mongole"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 32 % Aufgeld
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 32 %, Teilbeträge über € 200.000 27 % Aufgeld
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlag bis einschließlich € 200.000: 25 % Aufgeld zuzügl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
Zuschläge über € 200.000: Teilbeträge bis einschließlich € 200.000 25%, Teilbeträge über € 200.000 20 % Aufgeld, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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