107
Fernand Léger
Composition, Ca. 1920.
Tuschzeichnung und weiße Farbe
Nachverkaufspreis: € 20.000
Fernand Léger
1881 - 1955
Composition. Ca. 1920.
Tuschzeichnung und weiße Farbe.
Rechts unten monogrammiert. Auf Michallet-Bütten (mit Wasserzeichen). Ca. 23,8 x 31,1 cm (9,3 x 12,2 in), Blattgröße.
[AR].
• Äußerst präzise, frühe Zeichnung aus der "période mécanique" (1918–1920).
• Huldigung der Technik, Großstadt und Architektur: Légers Bildsprache dieser Zeit visualisiert das Erleben des modernen Menschen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.
• Eine vergleichbare Zeichnung dieser Schaffenszeit befindet sich in der Sammlung des Städel Museum, Frankfurt am Main; weitere Zeichnungen des Künstlers sind u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art, New York, des Centre Pompidou, Paris, sowie der Tate Gallery, London, vertreten.
Mit einer Bestätigung des Comité Léger, Paris, vom 15. Oktober 2025. Die Arbeit wird in das Online-Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Sammlung Mireille Rougeot, Paris (verso handschriftlich bezeichnet).
Privatsammlung Deutschland.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Fernand Léger. Dessins, Galerie Claude Bernard, Paris, Dez. 1970.
F. Léger. Dessins, Musée Louisiana & Lyngby, Humlebaek, Kat.-Nr. 31 (m. Abb.).
LITERATUR: Lempertz, Köln, 576. Auktion, 17.5.1980, Los 391 (m. Abb. Tafel 68).
1881 - 1955
Composition. Ca. 1920.
Tuschzeichnung und weiße Farbe.
Rechts unten monogrammiert. Auf Michallet-Bütten (mit Wasserzeichen). Ca. 23,8 x 31,1 cm (9,3 x 12,2 in), Blattgröße.
[AR].
• Äußerst präzise, frühe Zeichnung aus der "période mécanique" (1918–1920).
• Huldigung der Technik, Großstadt und Architektur: Légers Bildsprache dieser Zeit visualisiert das Erleben des modernen Menschen zu Beginn des 20. Jahrhunderts.
• Eine vergleichbare Zeichnung dieser Schaffenszeit befindet sich in der Sammlung des Städel Museum, Frankfurt am Main; weitere Zeichnungen des Künstlers sind u. a. in den Sammlungen des Museum of Modern Art, New York, des Centre Pompidou, Paris, sowie der Tate Gallery, London, vertreten.
Mit einer Bestätigung des Comité Léger, Paris, vom 15. Oktober 2025. Die Arbeit wird in das Online-Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Sammlung Mireille Rougeot, Paris (verso handschriftlich bezeichnet).
Privatsammlung Deutschland.
Seitdem in Familienbesitz.
AUSSTELLUNG: Fernand Léger. Dessins, Galerie Claude Bernard, Paris, Dez. 1970.
F. Léger. Dessins, Musée Louisiana & Lyngby, Humlebaek, Kat.-Nr. 31 (m. Abb.).
LITERATUR: Lempertz, Köln, 576. Auktion, 17.5.1980, Los 391 (m. Abb. Tafel 68).
107
Fernand Léger
Composition, Ca. 1920.
Tuschzeichnung und weiße Farbe
Nachverkaufspreis: € 20.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fernand Léger "Composition"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
info@kettererkunst.de
Louisa von Saucken / Undine Schleifer
Holstenwall 5
20355 Hamburg
Tel.: +49 (0)40 37 49 61-0
Fax: +49 (0)40 37 49 61-66
infohamburg@kettererkunst.de
Dr. Simone Wiechers
Fasanenstr. 70
10719 Berlin
Tel.: +49 (0)30 88 67 53-63
Fax: +49 (0)30 88 67 56-43
infoberlin@kettererkunst.de
Cordula Lichtenberg
Gertrudenstraße 24-28
50667 Köln
Tel.: +49 (0)221 510 908-15
infokoeln@kettererkunst.de
Hessen
Rheinland-Pfalz
Miriam Heß
Tel.: +49 (0)62 21 58 80-038
Fax: +49 (0)62 21 58 80-595
infoheidelberg@kettererkunst.de
Nico Kassel, M.A.
Tel.: +49 (0)89 55244-164
Mobil: +49 (0)171 8618661
n.kassel@kettererkunst.de
Wir informieren Sie rechtzeitig.



Lot 107
