Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 140

 

140
Arnulf Rainer
Vertikalfigur, 1962/1964.
Mischtechnik. Öl und Fettkreide
Schätzpreis: € 70.000 - 90.000
+
Arnulf Rainer
1929

Vertikalfigur. 1962/1964.
Mischtechnik. Öl und Fettkreide.
Rechts unten signiert, datiert und betitelt. Verso signiert, bezeichnet "Entwurf 1:10" sowie mit dem Stempel des "Atelier A. Rainer, Wien". Auf chamoisfarbenem Karton auf Holz. Karton: 65 x 100 cm (25,5 x 39,3 in).

Mit einem vom Künstler ausgewählten Rahmen. [AW].

• Radikale Reduktion der Bildsprache mit maximaler Expressivität.
• Rainers Übermalungen gelten bis heute als das zentrale Prinzip seines Schaffens und als kunsthistorisch bedeutender Beitrag zur europäischen Nachkriegskunst.
Arnulf Rainer zählt zu den wichtigsten Künstlern der österreichischen Avantgarde nach 1945.
• 1959 Teilnahme an der documenta II in Kassel sowie 1978 und 1980 an der Biennale in Venedig
.

Wir danken dem Studio Rainer für die wissenschaftliche Beratung.

PROVENIENZ: Galerie Willy d'Huysser, Knokke, Belgien.
Sammlung Claude Berri, Paris.
Privatsammlung Frankreich.

"Rainer malt seine eigene Individualität aus den Bildern heraus, aber er versucht gerade dadurch den Bildern eine eigene Individualität zu geben: etwas Flaches, Pralles, Weiches, Dichtes, Bewegtes, Ausfließendes oder Stilles".
Dieter Honisch, in: Ausst. Kat. Arnufl Rainer, Nationalgalerie Berlin u.a., 1980/81, S. 46.

Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 13.53 h +/- 20 Min.

Arnulf Rainer zählt zu den international bedeutendsten Künstlern Österreichs. Bereits 1959 war er mit Werken auf der documenta II in Kassel vertreten, 1972 und 1977 folgten weitere Teilnahmen. 1977 widmeten ihm das Lenbachhaus in München, die Kunsthalle Bern und die Kestner-Gesellschaft in Hannover umfassende Retrospektiven, und 1978 repräsentierte er Österreich auf der 38. Biennale in Venedig. 2019/20 zeigte die Albertina in Wien erneut eine Einzelausstellung, die Rainers herausragendes Schaffen würdigte. Seit den frühen 1950er Jahren prägt Rainer die Nachkriegskunst mit seiner charakteristischen Übermalungstechnik. Nach nur wenigen Tagen verließ er 1949 die Wiener Hochschule für angewandte Kunst sowie die Akademie der bildenden Künste und bildete sich autodidaktisch weiter. In Ablehnung traditioneller Malerei entwickelte er seine Übermalungen – eine "Malerei, um die Malerei zu verlassen". Ein Besuch in der Galerie Nina Dausset in Paris, unter anderem mit Werken von Jean Dubuffet und frühen Tachisten, inspirierte ihn zur Auseinandersetzung mit Automatismus, Blindmalerei und optischer Dekomposition.
Ab Mitte der 1950er Jahre entstehen neben "Proportionen" und "Blindzeichnungen" erste Übermalungen, bei denen monochrom-schwarzer Farbauftrag fast die gesamte Bildfläche bedeckt. Die darunterliegende Komposition bleibt als strukturelles Gerüst erkennbar und prägt die Form der Übermalung.
In der hier angebotenen Arbeit tritt die farbkräftige Öl- und Fettkreide-Zeichnung in den Vordergrund, doch zeigt sich ein weißes Farbfeld unter der schwarzen Übermalung. Der unberührte Bildrand lässt der bemalten Farbfläche Raum und erzeugt durch den Kontrast von schwarzer Monochromie und hellem Untergrund ein besonders spannungsvolles Verhältnis. Gleichzeitig wird der zeitliche Ablauf des Schaffensprozesses sichtbar und erfahrbar: Die Spuren der früheren, nun teilweise verdeckten Kreidezeichnung bleiben erkennbar und schaffen eine faszinierende Gleichzeitigkeit von Vergangenheit und Gegenwart. Es zeigt eine malerisch-gestische Lösung der Übermalung, die Finsternis und Licht, Fläche und Bewegung sowie Monochromie und Farbigkeit zu einer subtilen, dynamischen Einheit verschmelzen lässt. Vergangenheit und Gegenwart werden hier auf eindrucksvolle Weise erfahrbar. [AW]



 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Vertikalfigur"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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