186
Rupprecht Geiger
Bild 1 (3 Fasenräume), 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Rupprecht Geiger
1908 - 2009
Bild 1 (3 Fasenräume). 1960.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Auf dem Keilrahmen bezeichnet "Bild 1 1960 '3 Fasenräume' " und mit Maß- und Richtungsangaben versehen. 106,5 x 116 cm (41,9 x 45,6 in).
Ein Jahr zuvor nimmt Rupprecht Geiger an der documenta II teil.
• Geiger ist mit seinen berühmten Farbmodulationen von 1959 bis 1977 mehrfach auf der documenta vertreten.
• Rot und Blau prägen das beeindruckende künstlerische Schaffen des Farbfeldmalers.
• Rote Farbfelder der 1960er Jahre befinden sich in bedeutenden Sammlungen, wie u. a. dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München, der Neuen Nationalgalerie, Berlin, und der Pinakothek der Moderne, München.
• Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers.
Sammlung Krefeld.
Privatsammlung Süddeutschland (2005, Ketterer Kunst).
LITERATUR: \cf1 Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 267.
- -
Ketterer Kunst, München, 298. Auktion, Licht, Raum und Gestik, 2.12.2005, Los 329 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.54 h +/- 20 Min.
1908 - 2009
Bild 1 (3 Fasenräume). 1960.
Öl auf Leinwand.
Verso auf der Leinwand signiert und datiert. Auf dem Keilrahmen bezeichnet "Bild 1 1960 '3 Fasenräume' " und mit Maß- und Richtungsangaben versehen. 106,5 x 116 cm (41,9 x 45,6 in).
Ein Jahr zuvor nimmt Rupprecht Geiger an der documenta II teil.
• Geiger ist mit seinen berühmten Farbmodulationen von 1959 bis 1977 mehrfach auf der documenta vertreten.
• Rot und Blau prägen das beeindruckende künstlerische Schaffen des Farbfeldmalers.
• Rote Farbfelder der 1960er Jahre befinden sich in bedeutenden Sammlungen, wie u. a. dem Städel Museum, Frankfurt a. Main, der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, München, der Neuen Nationalgalerie, Berlin, und der Pinakothek der Moderne, München.
• Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre gehören zu den gesuchtesten des Künstlers auf dem internationalen Auktionsmarkt (Quelle: artprice.com).
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers.
Sammlung Krefeld.
Privatsammlung Süddeutschland (2005, Ketterer Kunst).
LITERATUR: \cf1 Rupprecht-Geiger-Gesellschaft, Städtische Galerie im Lenbachhaus, München (Hrsg.), bearbeitet von Pia Dornacher und Julia Geiger, Rupprecht Geiger. Werkverzeichnis 1942-2002. Gemälde und Objekte, architekturbezogene Kunst, München 2003, WVZ-Nr. 267.
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Ketterer Kunst, München, 298. Auktion, Licht, Raum und Gestik, 2.12.2005, Los 329 (m. Farbabb.).
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 14.54 h +/- 20 Min.
Die formreduzierten Gemälde der späten 1950er und frühen 1960er Jahre bilden eine besondere Werkgruppe im frühen Œuvre Rupprecht Geigers. Neben Kreisformen steht in dieser Werkphase das Rechteck als Feld gleichmäßiger Verteilung im Zentrum seines Schaffens, welches durch sanfte Farbmodulationen zu einem meditativen Farbraum gesteigert wird. Im Gegensatz zu den meist in Neontönen gehaltenen späteren Schöpfungen wird die Palette um 1960 noch von warmen Rot- und differenzierten Blautönen beherrscht, die häufig in Kombination, aber auch isoliert voneinander in Erscheinung treten.
In dem hier angebotenen Gemälde aus dem Jahr 1960 verstärkt Geiger die in seinem Œuvre so wichtige Farbe Blau durch die Verwendung von moduliert abgestuften Schwarztönen. Er setzt das blaue Rund in ein kraftvolles Spannungsverhältnis mit dem sanft dunkler werdenden Schwarz und dem gegenläufig ins Schwarz übergehenden Rot an der rechten Seite. Die Intention, das Ausdruckspotenzial der Farbe weiter zu steigern und sie letztlich als autonome Kraft wirksam werden zu lassen, ist in diesem Gemälde intensiv spürbar. [EH]
In dem hier angebotenen Gemälde aus dem Jahr 1960 verstärkt Geiger die in seinem Œuvre so wichtige Farbe Blau durch die Verwendung von moduliert abgestuften Schwarztönen. Er setzt das blaue Rund in ein kraftvolles Spannungsverhältnis mit dem sanft dunkler werdenden Schwarz und dem gegenläufig ins Schwarz übergehenden Rot an der rechten Seite. Die Intention, das Ausdruckspotenzial der Farbe weiter zu steigern und sie letztlich als autonome Kraft wirksam werden zu lassen, ist in diesem Gemälde intensiv spürbar. [EH]
186
Rupprecht Geiger
Bild 1 (3 Fasenräume), 1960.
Öl auf Leinwand
Schätzpreis: € 50.000 - 70.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Rupprecht Geiger "Bild 1 (3 Fasenräume)"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 186
