267
Walter Dexel
Quadrate 25, 1925.
Gouache und Collage
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
Walter Dexel
1890 - 1973
Quadrate 25. 1925.
Gouache und Collage.
Rechts unten signiert und datiert. Verso nochmals signiert und datiert sowie betitelt. Auf Karton. 34 x 33 cm (13,3 x 12,9 in). Papier: 57,5 x 49,5 cm (22,6 x 19,4 in).
[KA].
• Innovative, dynamische Quadrat-Komposition aus puristischer Formensprache.
• Dexels konsequente, kontrastreiche Kompositionen sichern ihm zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine herausragende Stellung unter den Konstruktivisten.
• Walter Dexel gilt als Vorläufer der reduktiv-konkreten Moderne in Deutschland.
• Weitere Werke des Künstlers sind in renommierten Museumssammlungen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Neue Nationalgalerie, Berlin, und das Städel Museum, Frankfurt a. M.
• Seit fast 50 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Wir danken Frau Dr. Ruth Wöbkemeier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1978: Hauswedell & Nolte).
AUSSTELLUNG: Deutsche Avantgarde 1915-1935, Galerie Gmurzynska-Bargera, Köln, 22.9.1971-Januar 1972, Kat.-Nr. 61 (m. SW-Abb.).
LITERATUR: Hauswedell & Nolte, Hamburg, 227. Auktion, Moderne Kunst, 1.-3.6.1978, Los 277.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.42 h +/- 20 Min.
1890 - 1973
Quadrate 25. 1925.
Gouache und Collage.
Rechts unten signiert und datiert. Verso nochmals signiert und datiert sowie betitelt. Auf Karton. 34 x 33 cm (13,3 x 12,9 in). Papier: 57,5 x 49,5 cm (22,6 x 19,4 in).
[KA].
• Innovative, dynamische Quadrat-Komposition aus puristischer Formensprache.
• Dexels konsequente, kontrastreiche Kompositionen sichern ihm zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine herausragende Stellung unter den Konstruktivisten.
• Walter Dexel gilt als Vorläufer der reduktiv-konkreten Moderne in Deutschland.
• Weitere Werke des Künstlers sind in renommierten Museumssammlungen vertreten, darunter das Museum of Modern Art, New York, die Neue Nationalgalerie, Berlin, und das Städel Museum, Frankfurt a. M.
• Seit fast 50 Jahren Teil einer bedeutenden Berliner Privatsammlung.
Wir danken Frau Dr. Ruth Wöbkemeier für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Privatsammlung Berlin (seit 1978: Hauswedell & Nolte).
AUSSTELLUNG: Deutsche Avantgarde 1915-1935, Galerie Gmurzynska-Bargera, Köln, 22.9.1971-Januar 1972, Kat.-Nr. 61 (m. SW-Abb.).
LITERATUR: Hauswedell & Nolte, Hamburg, 227. Auktion, Moderne Kunst, 1.-3.6.1978, Los 277.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.42 h +/- 20 Min.
267
Walter Dexel
Quadrate 25, 1925.
Gouache und Collage
Schätzpreis: € 12.000 - 15.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Walter Dexel "Quadrate 25"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Hauptsitz
Joseph-Wild-Str. 18
81829 München
Tel.: +49 (0)89 55 244-0
Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Louisa von Saucken / Undine Schleifer
Holstenwall 5
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10719 Berlin
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Cordula Lichtenberg
Gertrudenstraße 24-28
50667 Köln
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Hessen
Rheinland-Pfalz
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Mobil: +49 (0)171 8618661
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Wir informieren Sie rechtzeitig.



Lot 267
