Auktion: 601 / Day Sale am 06.12.2025 in München button next Lot 211

 

211
Fengmian Lin
Jeune femme nue assise, Ca. 1970.
Aquarell und Tinte
Nachverkaufspreis: € 90.000
+
Fengmian Lin
1900 - 1991

Jeune femme nue assise. Ca. 1970er Jahre.
Aquarell und Tinte.
Links unten signiert und mit dem Künstlerstempel versehen. Auf dünnem Maschinenbütten. 69 x 70 cm (27,1 x 27,5 in), blattgroß. [AW].

• Lin Fengmian gilt als Pionier der modernen chinesischen Malerei und ist erster Präsident der Chinesischen Hochschule der Künste.
• Einnehmender Akt von stiller Anmut und einsamer Schönheit.
• Im Paris der 1920er Jahre trifft er auf Henri Matisse und Amedeo Modigliani, deren künstlerischer Einfluss besonders in Lin Fengmians Frauendarstellungen spürbar ist.
• Es existieren nur noch wenige Arbeiten des Künstlers – sie wurden während der Chinesischen Kulturrevolution mutwillig zerstört oder zum Selbstschutz von ihm vernichtet.
• Arbeiten des Künstlers befinden sich heute in renommierten Museen weltweit, darunter die Art Gallery of New South Wales und das Museum of Modern Art, New York
.

Mit einer Expertise von Gerald Markowitz (Enkel des Künstlers) (in Kopie).

PROVENIENZ: Privatsammlung USA.
Privatsammlung Frankreich.
Privatsammlung Italien.
Privatsammlung Österreich (vom Vorgenannten erworben).




 

Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Fengmian Lin "Jeune femme nue assise"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.

Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.

Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.

Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.

Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.

Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.

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