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119
Markus Lüpertz
Seltsamer Traum, mein Liebling, 1981.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Nachverkaufspreis: € 14.000
Markus Lüpertz
1941
Seltsamer Traum, mein Liebling. 1981.
Bronze mit schwarz-brauner Patina.
Unten links mit dem Monogramm sowie mit dem Gießerstempel "H.Noack Berlin". Eines von wohl 5 Exemplaren. 45 x 149 x 22 cm (17,7 x 58,6 x 8,6 in).
[MH].
• Der Titel in Kombination mit der abstrakten Form weckt tiefgründige Assoziationen und bietet Raum für Interpretationen.
• Markus Lüpertz zählt zu den zentralen Künstlerfiguren der deutschen Nachkriegszeit.
• Werke des Künstlers sind in den wichtigsten internationalen Sammlungen vertreten, darunter die Pinakothek der Moderne, München, das Museum of Modern Art, New York, die Tate Gallery, London, sowie das Centre Pompidou, Paris.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde vom Atelier Markus Lüpertz mündlich bestätigt. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Lelong/Paris, Zürich (verso mit den Etiketten).
1941
Seltsamer Traum, mein Liebling. 1981.
Bronze mit schwarz-brauner Patina.
Unten links mit dem Monogramm sowie mit dem Gießerstempel "H.Noack Berlin". Eines von wohl 5 Exemplaren. 45 x 149 x 22 cm (17,7 x 58,6 x 8,6 in).
[MH].
• Der Titel in Kombination mit der abstrakten Form weckt tiefgründige Assoziationen und bietet Raum für Interpretationen.
• Markus Lüpertz zählt zu den zentralen Künstlerfiguren der deutschen Nachkriegszeit.
• Werke des Künstlers sind in den wichtigsten internationalen Sammlungen vertreten, darunter die Pinakothek der Moderne, München, das Museum of Modern Art, New York, die Tate Gallery, London, sowie das Centre Pompidou, Paris.
Die Authentizität der vorliegenden Arbeit wurde vom Atelier Markus Lüpertz mündlich bestätigt. Wir danken für die freundliche Auskunft.
PROVENIENZ: Galerie Lelong/Paris, Zürich (verso mit den Etiketten).
119
Markus Lüpertz
Seltsamer Traum, mein Liebling, 1981.
Bronze mit schwarz-brauner Patina
Nachverkaufspreis: € 14.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Markus Lüpertz "Seltsamer Traum, mein Liebling"
Dieses Objekt wird regelbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung der Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 119 
