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241
Margarete Moll
Lovers, 1928.
Bronze mit hellbrauner Patina, auf Steinsockel
Nachverkaufspreis: € 12.000
Margarete Moll
1884 - 1977
Lovers. 1928.
Bronze mit hellbrauner Patina, auf Steinsockel.
Auf der Rückseite mit dem Monogramm. Wohl eines von 8 bekannten Exemplaren. Ca. 27,7 x 13,5 x 8,8 cm (10,9 x 5,3 x 3,4 in).
[AR].
• Ungemein intim und unzertrennlich anmutendes Figurenpaar.
• 1928 besucht Marg Moll den Bildhauer Constantin Brâncusi in seinem Pariser Atelier, Bezüge zu seinem berühmtem "Kuss" von 1907/08 sind deutlich erkennbar.
• Mit den weichen, fließenden Linien findet die Künstlerin jedoch zu ihrem ganz eigenen künstlerischen Ausdruck und einer selbständigen Formensprache.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Werner Filmer, Marg Moll. Eine deutsche Bildhauerin 1884-1977, München 2024, m. Abb. S. 85 (anderes Exemplar).
1884 - 1977
Lovers. 1928.
Bronze mit hellbrauner Patina, auf Steinsockel.
Auf der Rückseite mit dem Monogramm. Wohl eines von 8 bekannten Exemplaren. Ca. 27,7 x 13,5 x 8,8 cm (10,9 x 5,3 x 3,4 in).
[AR].
• Ungemein intim und unzertrennlich anmutendes Figurenpaar.
• 1928 besucht Marg Moll den Bildhauer Constantin Brâncusi in seinem Pariser Atelier, Bezüge zu seinem berühmtem "Kuss" von 1907/08 sind deutlich erkennbar.
• Mit den weichen, fließenden Linien findet die Künstlerin jedoch zu ihrem ganz eigenen künstlerischen Ausdruck und einer selbständigen Formensprache.
PROVENIENZ: Privatsammlung Nordrhein-Westfalen.
Privatsammlung Nordrhein-Westfalen (vom Vorgenannten erworben).
LITERATUR: Werner Filmer, Marg Moll. Eine deutsche Bildhauerin 1884-1977, München 2024, m. Abb. S. 85 (anderes Exemplar).
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Margarete Moll
Lovers, 1928.
Bronze mit hellbrauner Patina, auf Steinsockel
Nachverkaufspreis: € 12.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Margarete Moll "Lovers"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 241 
