Rahmenbild
319
Sam Francis
From Tokyo #4, 1971.
Acryl auf Papier
Schätzpreis: € 15.000 - 25.000
Sam Francis
1923 - 1994
From Tokyo #4. 1971.
Acryl auf Papier.
Verso auf der Rahmenrückpappe signiert. Auf Velin von Arches (mit Wasserzeichen und dem Trockenstempel "VÉRITABLE PAPIER D'ARCHES FIN). 56,5 x 76,5 cm (22,2 x 30,1 in), blattgroß. [EH].
• Sam Francis ist einer der bedeutendsten Vertreter des Action-Painting.
• Entstanden in Tokio – Japan, dessen Kunst und Lebensweise eine wesentliche Rolle im Œuvre des Künstlers spielen.
• Für die frühen 1970er Jahre typische Konzentration der Farbe in balkenartige Konstruktionen.
• Seit den 1973 in Privatbesitz und nun erstmals auf dem Auktionsmarkt angeboten.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF70-139;SF71-039" registiert und ist im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: André Emmerich Gallery, Zürich (verso auf der Rahmenrückpappe mit einem Etikett).
Privatsammlung Süddeutschland (1973, vom Vorgenannten erworben, seitdem in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Sam Francis. New Paintings, André Emmerich Gallery, New York, 27.10.-14.11.1973.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.52 h +/- 20 Min.
1923 - 1994
From Tokyo #4. 1971.
Acryl auf Papier.
Verso auf der Rahmenrückpappe signiert. Auf Velin von Arches (mit Wasserzeichen und dem Trockenstempel "VÉRITABLE PAPIER D'ARCHES FIN). 56,5 x 76,5 cm (22,2 x 30,1 in), blattgroß. [EH].
• Sam Francis ist einer der bedeutendsten Vertreter des Action-Painting.
• Entstanden in Tokio – Japan, dessen Kunst und Lebensweise eine wesentliche Rolle im Œuvre des Künstlers spielen.
• Für die frühen 1970er Jahre typische Konzentration der Farbe in balkenartige Konstruktionen.
• Seit den 1973 in Privatbesitz und nun erstmals auf dem Auktionsmarkt angeboten.
Die Arbeit ist bei der Sam Francis Foundation, Glendale/Kalifornien, unter der Nummer "SF70-139;SF71-039" registiert und ist im Online Catalogue Raisonné verzeichnet.
PROVENIENZ: André Emmerich Gallery, Zürich (verso auf der Rahmenrückpappe mit einem Etikett).
Privatsammlung Süddeutschland (1973, vom Vorgenannten erworben, seitdem in Familienbesitz).
AUSSTELLUNG: Sam Francis. New Paintings, André Emmerich Gallery, New York, 27.10.-14.11.1973.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 17.52 h +/- 20 Min.
Erstmals reist Sam Francis 1957 nach Japan. Er ist sofort tief beeindruckt von Kunst und Lebensweise dieses Landes, in das er noch mehrfach zurückkehren wird.
319
Sam Francis
From Tokyo #4, 1971.
Acryl auf Papier
Schätzpreis: € 15.000 - 25.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Sam Francis "From Tokyo #4"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 319
