Rahmenbild
229
Arnulf Rainer
Rote Zudeckung, 1957.
Mischtechnik auf Leinwand vom Künstler auf Papp...
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Arnulf Rainer
1929
Rote Zudeckung. 1957.
Mischtechnik auf Leinwand vom Künstler auf Pappe aufgezogen und gerahmt.
Verso signiert, datiert, betitelt und bezeichnet "(aufgespannt - gerahmt 67)". Sowie verso wohl von fremder Hand bezeichnet "VI,". 38,5 x 25,2 cm (15,1 x 9,9 in). [EH].
• Arnulf Rainer ist Hauptprotagonist und Begründer der informellen Kunst in Östereich.
• Eine der frühen, so großartigen Übermalungen der 1950er Jahre.
• Materialität der Farbe gepaart mit farbkräftigem, gestischem Pinselstrich.
• 1959 Teilnahme an der documenta II in Kassel sowie 1978 und 1980 an der Biennale in Venedig.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Berlin (1989 vom Vorgenannten erworben).
Dieter Honisch, in: Ausst.-Kat. Arnulf Rainer, Nationalgalerie Berlin u. a., 1980/81, S. 46.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.
1929
Rote Zudeckung. 1957.
Mischtechnik auf Leinwand vom Künstler auf Pappe aufgezogen und gerahmt.
Verso signiert, datiert, betitelt und bezeichnet "(aufgespannt - gerahmt 67)". Sowie verso wohl von fremder Hand bezeichnet "VI,". 38,5 x 25,2 cm (15,1 x 9,9 in). [EH].
• Arnulf Rainer ist Hauptprotagonist und Begründer der informellen Kunst in Östereich.
• Eine der frühen, so großartigen Übermalungen der 1950er Jahre.
• Materialität der Farbe gepaart mit farbkräftigem, gestischem Pinselstrich.
• 1959 Teilnahme an der documenta II in Kassel sowie 1978 und 1980 an der Biennale in Venedig.
PROVENIENZ: Privatsammlung.
Privatsammlung Berlin (1989 vom Vorgenannten erworben).
Dieter Honisch, in: Ausst.-Kat. Arnulf Rainer, Nationalgalerie Berlin u. a., 1980/81, S. 46.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 15.52 h +/- 20 Min.
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Arnulf Rainer
Rote Zudeckung, 1957.
Mischtechnik auf Leinwand vom Künstler auf Papp...
Schätzpreis: € 40.000 - 60.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu Arnulf Rainer "Rote Zudeckung"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Fax: +49 (0)89 55 244-177
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Lot 229
