Rahmenbild
235
George Grosz
The Shoeshine Man, 1940.
Aquarell, Tuschpinsel und -feder
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
George Grosz
1893 - 1959
The Shoeshine Man. 1940.
Aquarell, Tuschpinsel und -feder.
Rechts unten signiert, datiert und mit einer Widmung bezeichnet "To Edward James in Friendship George Grosz Douglston 1940 February". Auf Kupferdruckkarton. 48 x 37,5 cm (18,8 x 14,7 in), blattgroß. [AW].
Zur Widmung: Grosz illustrierte eines der Bücher des englischen Dichters Edward James (1907-1984), "Die Abenteuer eines Hundes", darüber wurden sie Freunde.
• Detailvolle Arbeit in exzellent abgestimmtem und stimmungsbildendem Kolorit.
• Auch im New Yorker Exil bleibt sich Grosz mit seiner bissigen Gesellschaftskritik treu.
• Grosz ist einer der wenigen Künstler, deren künstlerische Laufbahn auch in Amerika von Erfolg geprägt war.
Mit einer Fotoexpertise von Ralph Jentsch vom 21. Oktober 2025. Das vorliegende Blatt wird in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers, Douglaston, Long Island (NY), 1940.
Sammlung Edward James (1907-1984), Großbritannien (1940 vom Künstler als Geschenk erhalten).
Privatsammlung Berlin (seit 1987: Grisebach, Berlin).
LITERATUR: Christie's, London, 6.5.1986, Los 1678.
Grisebach, Berlin, 2. Kunstauktion, 10.6.1987, Los 104 (m. Farbabb. Taf. 46)
2. Auktion Villa Grisebach, Berlin, in: Die Weltkunst, Jg. 57, Heft 10, 1987, S. 1422.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.00 h +/- 20 Min.
1893 - 1959
The Shoeshine Man. 1940.
Aquarell, Tuschpinsel und -feder.
Rechts unten signiert, datiert und mit einer Widmung bezeichnet "To Edward James in Friendship George Grosz Douglston 1940 February". Auf Kupferdruckkarton. 48 x 37,5 cm (18,8 x 14,7 in), blattgroß. [AW].
Zur Widmung: Grosz illustrierte eines der Bücher des englischen Dichters Edward James (1907-1984), "Die Abenteuer eines Hundes", darüber wurden sie Freunde.
• Detailvolle Arbeit in exzellent abgestimmtem und stimmungsbildendem Kolorit.
• Auch im New Yorker Exil bleibt sich Grosz mit seiner bissigen Gesellschaftskritik treu.
• Grosz ist einer der wenigen Künstler, deren künstlerische Laufbahn auch in Amerika von Erfolg geprägt war.
Mit einer Fotoexpertise von Ralph Jentsch vom 21. Oktober 2025. Das vorliegende Blatt wird in das in Vorbereitung befindliche Werkverzeichnis der Arbeiten auf Papier aufgenommen.
PROVENIENZ: Atelier des Künstlers, Douglaston, Long Island (NY), 1940.
Sammlung Edward James (1907-1984), Großbritannien (1940 vom Künstler als Geschenk erhalten).
Privatsammlung Berlin (seit 1987: Grisebach, Berlin).
LITERATUR: Christie's, London, 6.5.1986, Los 1678.
Grisebach, Berlin, 2. Kunstauktion, 10.6.1987, Los 104 (m. Farbabb. Taf. 46)
2. Auktion Villa Grisebach, Berlin, in: Die Weltkunst, Jg. 57, Heft 10, 1987, S. 1422.
Aufrufzeit: 06.12.2025 - ca. 16.00 h +/- 20 Min.
235
George Grosz
The Shoeshine Man, 1940.
Aquarell, Tuschpinsel und -feder
Schätzpreis: € 30.000 - 40.000
Aufgeld, Steuern und Folgerechtsvergütung zu George Grosz "The Shoeshine Man"
Dieses Objekt wird regel- oder differenzbesteuert angeboten, Folgerechtsvergütung fällt an.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
Berechnung bei Regelbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 15 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
Wir bitten um schriftliche Mitteilung vor Rechnungsstellung, sollten Sie Regelbesteuerung wünschen.
Berechnung der Folgerechtsvergütung:
Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
4% des Zuschlags ab 400,00 Euro bis zu 50.000 Euro,
weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
weitere 0,25 Prozent für den Teil Zuschlags über 500.000 Euro.
Der Gesamtbetrag der Folgerechtsvergütung aus einer Weiterveräußerung beträgt höchstens 12.500 Euro.
Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
Berechnung bei Differenzbesteuerung:
Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 34 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 29 % berechnet und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 4.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 22 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 4.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
Das Aufgeld enthält die Umsatzsteuer, diese wird jedoch nicht ausgewiesen.
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Zuschlagspreis bis 1.000.000 Euro: hieraus Aufgeld 29 %.
Auf den Teil des Zuschlagspreises, der 1.000.000 Euro übersteigt, wird ein Aufgeld von 23 % erhoben und zu dem Aufgeld, das bis zu dem Teil des Zuschlagspreises bis 1.000.000 Euro anfällt, hinzuaddiert.
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Auf die Summe von Zuschlag und Aufgeld wird die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 % erhoben.
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Für Werke lebender Künstler oder von Künstlern, die vor weniger als 70 Jahren verstorben sind, fällt gemäß § 26 UrhG eine Folgerechtsvergütung in folgender Höhe an:
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weitere 3 % Prozent für den Teil des Zuschlags von 50.000,01 bis 200.000 Euro,
weitere 1 % für den Teil des Zuschlags von 200.000,01 bis 350.000 Euro,
weitere 0,5 Prozent für den Teil des Zuschlags von 350.000,01 bis 500.000 Euro und
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Die Folgerechtsvergütung ist umsatzsteuerfrei.
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Lot 235
